Qualität der Behandlung - Evangelisches Krankenhaus Lippstadt

Es liegen keine Daten zur Behandlungsqualität von Evangelisches Krankenhaus Lippstadt vor.



Externe Qualitätssicherung

Neonatalerhebung

Kommentar: Die Fachabteilung für Neonatologie beteiligt sich an der Neonatalerhebung des Landes NRW

Mindestmengen

Folgende Mindestmengen muss dieses Krankenhaus / Klinik in einem bestimmten Leistungsbereich erbringen:

Leistungsbereich Anzahl Ausnahme-Tatbestand Maßnahmen zur
Qualitäts-Sicherung
Komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus 2 Aufbau eines neuen Leistungsbereichs (Übergangszeitraum 36 Monate): Seit dem 01.01.2006 wurde durch den Feststellungsbescheid der Landesregierung die Subdisziplin Viszeralchirurgie ausgewiesen und anerkannt. Der Übergangszeitraum von 36 Monaten wird genutzt die neue Abteilung weiter aufzubauen. Die dokumentierten Eingriffe am Organsystem Speiseröhre wurden durch den Chefarzt der Fachabteilung für Chirurgie Hr. Prof. Mayer, Arzt für Allgemein-, Viszeral-, Thorax- und Unfallchirurgie persönlich durchgeführt. Insgesamt wurden von dem genannten Operateur weitere Eingriffe am Organsystem Speiseröhre durchgeführt. Diese weiteren Eingriffe am Organsystem Speiseröhre fallen allerdings nicht in den Leistungskatalog der Mindestmengenregelung.
Komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas 2 Aufbau eines neuen Leistungsbereichs (Übergangszeitraum 36 Monate): Seit dem 01.01.2006 wurde durch den Feststellungsbescheid der Landesregierung die Subdisziplin Viszeralchirurgie ausgewiesen und anerkannt. Der Übergangszeitraum von 36 Monaten wird genutzt die neue Abteilung weiter aufzubauen. Die dokumentierten Eingriffe am Organsystem Bauchspeicheldrüse wurden durch den Chefarzt der Fachabteilung für Chirurgie Hr. Prof. Mayer, Arzt für Allgemein-, Viszeral-, Thorax- und Unfallchirurgie persönlich durchgeführt. Insgesamt wurden von dem genannten Operateur weitere Eingriffe am Organsystem Bauchspeicheldrüse durchgeführt. Diese weiteren Eingriffe am Organsystem Bauchspeicheldrüse fallen allerdings nicht in den Leistungskatalog der Mindestmengenregelung.

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