Auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten für Chirurgie und von zugelassenen Fachärzten für Orthopädie:
a) konsiliarische Beratung eines niedergelassenen Vertragsarztes und erforderlichenfalls Untersuchung des überwiesenen Patienten unter Ausschluss der Abdominal-, Gefäß- und Viszeralchirurgie, Abklärung der OP-Indikation.
b) chirurgische Leistungen unter Ausschluss der Abdominal-, Gefäß- und Viszeralchirurgie
c) ambulante Nachbehandlung nach einer stationären Krankenhausbehandlung unter Ausschluss der Abdominal-, Gefäß- und Viszeralchirurgie.
Auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten für Chirurgie:
a) konsiliarische Beratung eines niedergelassenen Vertragsarztes und erforderlichenfalls Untersuchung des überwiesenen Patienten begrenzt auf die Gebiete der Abdominal-, Gefäß- und Viszeralchirurgie, Abklärung der OP-Indikation.
b) chirurgische Leistungen begrenzt auf die Gebiete der Abdominal-, Gefäß- und Viszeralchirurgie
c) ambulante Nachbehandlung nach einer stationären Krankenhausbehandlung begrenzt auf die Gebiete der Abdominal-, Gefäß- und Viszeralchirurgie.