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Schleim­beutelentzündung, Bursitis

Schleimbeutel können sich akut oder chronisch entzünden und zu sehr schmerzhaften Schwellungen führen

Schleimbeutel dienen dazu, knöcherne Vorsprünge nach außen „abzupolstern“. Sie können sich akut oder chronisch entzünden und zu schmerzhaften Schwellungen führen.

Die Bursitis (Schleimbeutelentzündung) entsteht meist durch Druck oder eine leichte Verletzung. Seltener wird sie durch eine Infektion mit Bakterien verursacht und kann dann eitrig verlaufen.
 

Behandlungsmöglichkeiten

Eine frische Schleimbeutelentzündung kann häufig konservativ (ohne Operation) behandelt werden. In manchen Fällen verspricht von Anfang an nur eine Operation Erfolg.

Klingt die Entzündung unter einer konservativen Behandlung nicht oder nicht ausreichend ab oder flackert sie nach einer anfänglichen Besserung wieder auf, ist eine weitere konservative oder operative Behandlung notwendig.

 
Mögliche Verfahren:

Behandlung ohne Operation (konservativ)
Der Arm/das Bein sollte für einige Wochen in einer Schiene ruhiggestellt werden. Zusätzlich werden örtlich entzündungshemmende Verbände aufgebracht. Ob außerdem ein Antibiotikum (als Tablette oder Spritze) verabreicht wird, hängt von der Art der Schleimbeutelentzündung ab.

 

Operative Behandlung

In örtlicher Betäubung, Regionalanästhesie oder Narkose wird der Schleim­beutel nach einem Hautschnitt freigelegt und entfernt. Durch eine Druckmanschette am Oberarm/Oberschenkel kann die Blutzufuhr für die Dauer des Eingriffes unterbunden werden (Blutsperre), um den Blutverlust zu verringern und den Überblick im Operationsgebiet zu verbessern. Nach dem Eingriff wird meist ein Drainageschlauch zum Ableiten von Blut und Wundsekret eingelegt und die Wunde verschlossen. Lag eine eitrige Entzündung vor, wird die Wunde gelegentlich zunächst offen gelassen. Je nach Ausmaß der örtlichen Entzündungszeichen und dem Ort der Schleimbeutelentfernung ist nach der Operation vorübergehend eine mehrtägige Ruhigstellung der operierten Gliedmaße mit einem festen Verband oder einem Gips erforderlich.
 

Welche Nebenwirkungen und Komplikationen können auftreten?

  • Spezielle Risiken der operativen Behandlung:

    Der Eingriff ist im Allgemeinen komplikationsarm. Sehr selten werden benachbarte Blutgefäße verletzt . Werden kleine Nerven durchtrennt, sind Berührungsempfindlichkeit und Tastsinn meist nur vorübergehend eingeschränkt. Eine Nervenlähmung ist sehr selten.

    Selten machen Nachblutungen oder akute (evtl. auch eitrige) Entzündungen eine erneute Operation mit Punktion, Drainage oder Wundrevision erforderlich. Das Ausmaß der Infektionsgefahr hängt vor allem von der Schwere der Schleimbeutelentzündung ab. Schädigungen der den Schleimbeutel umgebenden Strukturen (z.B. Sehnen und Bänder) sind möglich. Nur in extrem seltenen Fällen ist der Erhalt des Beines bzw. des Armes gefährdet. Ist das Gewebe entzündlich verändert, sind Sehnenschäden möglich. Sehr selten kann sich nach der Entfernung des Schleimbeutels eine örtliche chronische Entzündung mit einer Öffnung nach außen (Fistelbildung) entwickeln, die in Einzelfällen einer langwierigen Behandlung bedarf.

    Bei Wundheilungsstörungen oder entsprechender Veranlagung können schmerzende und ästhetisch störende Narbenwucherungen mit Hautverfärbungen (Keloide) entstehen; durch Narbenschrumpfung kann es zu Bewegungseinschränkungen kommen. Mit konservativen Maßnahmen (z.B. Salben, Druckmassage) und/oder Korrekturoperationen kann versucht werden, solche Narben zu verbessern. Ein Taubheitsgefühl der Haut im Bereich der Operationsnarbe kann zurückbleiben.

    Wird zur Operation eine Manschette als „Blutsperre” angelegt, können dadurch selten Hautschäden und sehr selten Lähmungen auftreten. Ein stärkerer Blutverlust ist bei dieser Operation äußerst unwahrscheinlich.

    Bitte fragen Sie Ihren Arzt, wenn Sie mehr darüber wissen möchten.
     

  • Allgemeine Risiken der Behandlung:

    Regelmäßig ist mit einer Weichteilschwellung (Ödem) zu rechnen. Sie erreicht häufig erst nach einigen Tagen ihre größte Ausdehnung. Vorbeugend wirkt das konsequente Hochlagern der Gliedmaße und die möglichst frühzeitige Bewegung (siehe unten).

    Die Ruhigstellung im Verband schwächt die Muskulatur, der Kalkgehalt des Knochens vermindert sich und die benachbarten Gelenke lassen in ihrer Beweglichkeit nach. Vereinzelt kommt es zu einem übersteigerten Knochenabbau mit stark entzündlichen Erscheinungen und heftigen Schmerzen (Sudeck-Syndrom). Diese Folgen bilden sich in der Regel durch Krankengymnastik und/oder eine medikamentöse Behandlung zurück.

    Verletzungen, operative Eingriffe, eine Gips- oder Schienenbehandlung und andere Maßnahmen zur Ruhigstellung können zur Bildung von Blutgerinnseln in den großen Venen führen (Thrombose), die u.U. verschleppt werden und ein Blutgefäß verschließen (Embolie). Als vorbeugende Maßnahme hat sich die Gabe gerinnungshemmender Mittel bewährt (z.B. die Injektion von Heparin), die allerdings zu Blutungsneigung und zu einer schwerwiegenden Störung der Blutgerinnung führen kann.

    Auch vorbereitende, begleitende oder nachfolgende Maßnahmen sind nicht völlig frei von Risiken. So können z.B. Infusionen oder Injektionen gelegentlich örtliche Gewebeschäden (S pritzenabszesse, Nekrosen, Nerven und/oder Venenreizungen/-entzündungen) nach sich ziehen.

    Bei Allergie oder Überempfindlichkeit (z.B. auf Medikamente, Desinfektionsmittel, Latex) können vorübergehend Schwellung, Juckreiz, Niesen, Hautausschlag, Schwindel oder Erbrechen und ähnliche leichtere Reaktionen auftreten. Schwerwiegende Komplikationen im Bereich lebenswichtiger Funktionen (Herz, Kreislauf, Atmung, Nieren) und bleibende Schäden (z.B. Organversagen, Lähmungen) sind sehr selten.

 

Behandlungserfolg

Nach Entfernung des Schleimbeutels gehen die Beschwerden meist zurück. Es bildet sich oft ein Ersatzgewebe, das die Funktion des Schleimbeutels teilweise übernimmt. Auch dort kann es zu Entzündungen (ähnlich der Schleimbeutelentzündung) kommen.
 

Bitte unbedingt beachten!

Der Operateur entscheidet, ob und wann blutgerinnungshemmende Medikamente (z.B. Marcumar®, Aspirin®) unter Kontrolle des behandelnden Arztes abgesetzt bzw. durch ein anderes Medikament ersetzt werden müssen.

Nach dem Eingriff ist eine spezielle Schonung erforderlich. Die verletzte Gliedmaße muss im Regelfall für einige Zeit entlastet werden (z.B. mit Gehhilfen). Die für Sie individuell erforderlichen Maßnahmen wird Ihr Arzt mit Ihnen besprechen; halten Sie diese Anweisungen ein.
 

  • Die Schmerzen können nach dem Eingriff vorübergehend zunehmen. Sie erhalten dann ein Schmerzmittel.

  • Alle Gelenke, die nicht ruhiggestellt sind, intensiv bewegen.

  • bei einer Schleimbeutelentzündung am Bein vor allem in der Frühphase das Bein häufig, später so oft wie möglich, hochlagern und nur kurz aufstehen. Benützen Sie die ggf. verordneten Gehhilfen.

  • Krankengymnastik regelmäßig nach spezieller ärztlicher Anordnung durchführen. Die Gymnastik soll keine stärkeren Schmerzen verursachen.

  • Wann die verletzte Gliedmaße wieder belastet werden darf, richtet sich nach der Art der Erkrankung/Verletzung, der Operation sowie der Heilung.

  • Verändern Sie Spezialverbände nur dann selbst, wenn dies ausdrücklich vom Arzt erlaubt wurde.

  • bei hoher mechanischer Belastung der Gliedmaße kann es nötig sein, später Schutzmaßnahmen (z.B. Kniekappe) anzuwenden.

 

Bitte informieren Sie uns sofort, wenn folgende Erscheinungen auftreten: Zunehmende Schmerzen, Bewegungseinschränkung, Schwellung an der Wunde oder Sekretaustritt, Blau- oder Weißwerden der Zehen bzw. Finger, starke Schmerzen im Gips (ruhigstellenden Verband), Ameisenlaufen, Taubheitsgefühl.

Wird der Eingriff ambulant durchgeführt, müssen Sie sich von einer erwachsenen Begleitperson abholen lassen, da Ihr Reaktionsvermögen durch Betäubungs- und/oder Schmerzmittel noch eingeschränkt sein kann. Ihr Arzt wird Ihnen mitteilen, wann Sie wieder aktiv am Straßenverkehr teilnehmen oder an laufenden Maschinen arbeiten können. Sie sollten in dieser Zeit auch keinen Alkohol trinken und keine wichtigen Entscheidungen treffen.

Schleim­beutelentzündung | Bursitis



Letzte Aktualisierung am 22.12.2009.

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