Definition
Bei Verletzungen des Sprunggelenks ist eine Behandlung notwendig, oftmals durch eine Operation.
Ursachen
Das Sprunggelenk stellt die bewegliche Verbindung zwischen Unterschenkel und Fuß dar. Unterschieden wird ein oberes und ein unteres Sprunggelenk. Das obere Sprunggelenk wird aus den Knochen des Unterschenkels, nämlich dem Schienbein (am Innenknöchel) und dem Wadenbein (am Außenknöchel), sowie dem Sprungbein gebildet. Schien- und Wadenbein sind im unteren Bereich durch eine straffe Bindegewebsbrücke (Syndesmose) miteinander verbunden. Das Sprungbein ist wiederum im unteren Sprunggelenk mit dem Fersenbein und den anderen Fußwurzelknochen verbunden. Stabilisiert wird das Sprunggelenk insbesondere durch Bänder (diverse Innenbänder und Außenbänder).
Verschiedene Verletzungen können am Sprunggelenk auftreten. Es kann beispielsweise zu einem Innenbandriss oder einem Außenbandriss kommen sowie zu einem Auseinanderreißen der beiden Unterschenkelknochen an der straffen Bindegewebsverbindung (Syndesmosensprengung, Sprengung der Sprunggelenksgabel). Auch im Gelenk selbst kann es zu Verletzungen kommen, z. B. einer Absprengung der Gelenkfläche. Knochenbrüche im Sprunggelenk sind der Innenknöchelbruch, der Außenknöchelbruch, Verrenkungsbrüche im Sprunggelenk sowie ein in das Gelenk reichender Bruch des unteren Schienbeinbereichs. Neben diesen Verletzungen können auch noch weitere Strukturen geschädigt werden.
Eine Sprunggelenksverletzung entsteht durch Einwirkung mechanischer Gewalt. Häufig passieren Sprunggelenksverletzungen (insbesondere Innen- und Außenbandriss und Innen- und Außenknöchelbruch) beim Umknicken oder beim Verdrehen, z. B. beim Sport. Eine so genannte Pilon-tibiale-Fraktur des Schienbeins geschieht durch Stauchung, z. B. bei einem heftigen Sturz auf den Fuß.
Symptome
Bei diesen Verletzungen kommt es meist zu Schmerzen und Bewegungseinschränkungen des Sprunggelenks. Schwellungen und Blutergüsse können bestehen. Bei Knochenbrüchen, die verschoben sind, kann der Bereich bisweilen sichtbar verformt oder übermäßig bewegbar sein.
Nach Verletzungen des Sprunggelenks kann es immer zu Folgeschäden kommen. Brüche mit Gelenkbeteiligung haben oft besonders gravierende Auswirkungen. Durch die ungünstige Belastung kann es z. B. zu Verschleißerscheinungen im Gelenk (Arthrose) kommen.
Diagnose
Es erfolgt die Befragung des Patienten (Anamnese) und die körperliche Untersuchung mit gründlicher Begutachtung des betroffenen Fußes und Beines. Insbesondere bei einem Knochenbruch ist eine Röntgenuntersuchung sinnvoll, manchmal auch die Anwendung weiterer bildgebender Verfahren, z. B. Computertomographie (CT) oder Magnetresonanztomographie (MRT).
Differenzialdiagnose
Die genannten Verletzungen im Sprunggelenk müssen voneinander unterschieden werden. Besonders muss eine Untersuchung auf Knochenbeteiligung erfolgen.
Therapie
Konservative Therapie
Das Therapieverfahren ist abhängig vom Ort und Schweregrad der Verletzung sowie vom allgemeinen Gesundheitszustand.
Wenn eine Abheilung in einer regelrechten Position zu erwarten ist, z. B. bei manchen Außenbandrissen oder bei Knochenbrüchen ohne Verschiebung der Bruchstücke, kann oft eine nichtoperative Behandlung ausreichend sein. Dazu wird der Fuß meist über mehrere Wochen ruhiggestellt. Dies kann mit einem stabilisierenden Verband, einem Gips oder mit speziellen Schienen (z. B. einer so genannten Sprunggelenks-Orthese) erfolgen.
Operation
In vielen Fällen ist eine Operation notwendig, um die jeweilige Verletzung zu behandeln.
Eine solche Operation am Sprunggelenk wird in Vollnarkose oder in Regionalanästhesie (Betäubung eines größeren Körperbereiches) durchgeführt.
Oftmals wird am Bein eine stramme Manschette angelegt, um die Durchblutung vorübergehend zu stoppen (Blutsperre). Damit können Blutungen verringert und die Sicht auf den Operationsbereich gebessert werden.
Über einen Hautschnitt wird ein Zugang zum jeweils betroffenen Gewebe geschaffen.
Ein Bänderriss kann häufig lediglich durch Naht behoben werden. Es kann aber auch eine Bandraffung oder ein Einsetzen von Anteilen eines anderen Bandes des eigenen Körpers oder von Bandersatzgewebe notwendig werden (Bandplastik).
Bei einem Knochenbruch werden die Bruchstücke wieder in die richtige Lage befördert. Vor allem bei Gelenkbeteiligung ist ein genaues Arbeiten notwendig. Die Knochenbruchstücke werden dann mit Fremdmaterial wie Schrauben, Platten oder Draht in der richtigen Position aneinander befestigt. In besonderen Fällen muss manchmal ein so genannter Fixateur externe angelegt werden, eine Verbindungsstruktur für gebrochene Knochen, die sich außerhalb des Körpers befindet. Ein solcher Spanner kommt häufig als Frühversorgung bei den so genannten Pilon-tibiale-Brüchen zum Einsatz, wobei dann einige Tage später in einer Folgeoperation der Knochen mit den herkömmlichen Maßnahmen stabilisiert wird..
Nach dem Eingriff wird der Fuß mit einem Verband versorgt. Um zusätzliche Stabilität zu gewinnen, kann z. B. auch ein Gips oder eine Schienung verwendet werden.
In der Regel wird das Fremdmaterial, das zur Fixierung der Knochensplitter verwendet wurde, in einer weiteren Operation nach einem halben Jahr bis zwei Jahren herausgeholt. Bisweilen kann auch eine Entfernung zu einem früheren Zeitpunkt notwendig sein, wenn sich durch das Material Beschwerden ergeben.
Mögliche Erweiterungen der Operation
Manchmal kann eine Operation durch Gelenkspiegelung (Arthroskopie) ausreichend sein. Dazu wird ein optisches Gerät (Endoskop, Arthroskop) mit Beleuchtung in das Gelenk eingeschoben. Mit diesem erhält der Arzt Einblick in das Gelenk. Flüssigkeit, bisweilen auch Gas (Kohlendioxid) wird eingeleitet, um den Einblick zu verbessern. Über einen weiteren Zugang werden dann Operationsinstrumente eingeführt, um die jeweils notwendigen Maßnahmen durchzuführen.
Wenn im Bruchbereich zu wenig intakte Knochensubstanz vorhanden ist, muss eventuell Knochengewebe übertragen werden. Das Ursprungsmaterial für eine solche Knochenübertragung wird oftmals aus Beckenknochen genommen. Manchmal wird auch Fremdknochen oder Knochenersatzmaterial zur Überbrückung des Bruchs verwendet.
Nicht selten zeigen sich bestimmte Befunde erst im Laufe des Eingriffs, so dass dann Maßnahmen erforderlich werden, die nicht geplant waren. Dies kann auch beim Auftreten von Komplikationen der Fall sein.
Komplikationen
Durch eine Operation können Strukturen in der Nähe verletzt werden. Es kann zu Blutungen, Nachblutungen und Blutergüssen kommen. Bei einer Nervenverletzung kann es zu Sensibilitätsstörungen und Lähmungserscheinungen kommen. Es kann zu Infektionen, Wundheilungsstörungen und überschießender Narbenbildung kommen. Fremdmaterialien können in seltenen Fällen so beansprucht werden, dass sie brechen. Durch eine eventuelle Blutstauungsmanschette können Druckschäden, z. B. Lähmungen, verursacht werden.
Sowohl durch die nichtoperative Therapie als auch durch die Operation beziehungsweise Nachbehandlung können verschiedene weitere Probleme verursacht werden. Durch den Druck im Verband können Schäden an Nerven und Gefäßen entstehen. Die Knochen können in einer falschen Position zueinander einheilen. Auch kann es bei schlechter Knochenheilung zur so genannten Falschgelenkbildung kommen (Pseudarthrose), was die Stabilität stark einschränken kann. Manchmal kommt es zu Verschleiß, zur verminderten Beweglichkeit oder zur Steifigkeit von Gelenken. Bei Knochenbrüchen im Kindesalter kann es zu Wachstumsproblemen kommen. Knochen und Muskeln können durch die Bewegungseinschränkung schwächer werden. Auch ist es nicht ausgeschlossen, dass es zum so genannten Sudeck-Syndrom kommt, bei dem der Knochen stark abgebaut wird und sich eine schmerzhafte Entzündung ergibt. Die Bildung von Blutgerinnseln ist möglich. Allergische Reaktionen jeglichen Schweregrades können auftreten.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Prognose
Die Prognose richtet sich nach dem Ort, der Art und der Ausdehnung der Schäden. Meist heilen die Knochen oder Bänder nach einer Operation oder einer guten konservativen Behandlung problemlos. Die Funktion ist in der Regel nicht oder nicht wesentlich eingeschränkt. Dennoch lässt sich ein gutes Behandlungsergebnis nicht garantieren. Später sind Folgeschäden, z. B. an Gelenken, nicht auszuschließen. Ein weiterer operativer Eingriff kann gegebenenfalls notwendig werden.
Hinweise
Vor der Operation
Möglicherweise müssen Medikamente, die die Blutgerinnung hemmen, beispielsweise Marcumar® oder Aspirin®, vor einer Operation abgesetzt werden. Dies geschieht immer in Absprache mit dem Arzt.
Nach der Operation
Falls eine Operation unter ambulanten Bedingungen erfolgt, so sollte der Patient für 24 Stunden kein Auto mehr selbst fahren und keine Maschinen bedienen. Daher sollte er sich abholen lassen. Ebenfalls sollten bedeutsame Entscheidungen vertagt werden.
Ergeben sich stärkere Schmerzen, so können durch den Arzt Schmerzmedikamente gegeben werden.
Das Bein muss einige Wochen lang besonders geschont werden. Eine Hochlagerung des Beines unterstützt den Heilungsverlauf. Der Fuß darf in der Zeit nicht belastet werden, hierzu sind Gehhilfen angezeigt. Die anderen Gelenke sollen viel bewegt werden. Krankengymnastik ist sinnvoll.
Sport und andere Aktionen mit Belastungseinwirkung auf den betroffenen Fuß sollten erst dann ausgeübt werden, wenn der Arzt keine besondere Gefährdung mehr darin sieht.
Regelmäßige Kontrolluntersuchungen sollten gewissenhaft eingehalten werden.
Bei Besonderheiten, die auf Komplikationen hindeuten könnten, sollte der Arzt kontaktiert werden, um eine eventuell notwendige Behandlung durchzuführen.
Letzte Aktualisierung am 22.12.2009.