Durch die sogenannte Zimmerpflege sind fest benannte Pflegepersonen für bestimmte Patienten zuständig. Ärztlicher und pflegerischer Dienst arbeiten hier besonders eng zusammen. Nur durch gemeinsame Beobachtung des kranken Menschen mit z.B. einer zusätzlich bestehenden geistigen Behinderung entsteht eine angemessene, umfassende Behandlungsgrundlage.