In den letzten Monaten wurde über mehrere Fälle von Schlafkrankheit bei Urlaubern, die sich im Serengeti-Nationalpark, Tanzania, aufgehalten hatten, berichtet. Bei diesen von Urlaubern importierten Infektionen handelt es sich um eine sehr seltene tropenmedizinische Infektion. Aufgrund der zunehmenden Beliebtheit von Safari-Urlaubsreisen in Ostafrika sollte der Hausarzt jedoch mit der initialen Symptomatik dieser Erkrankung vertraut sein.
Die in Afrika vorkommende Schlafkrankheit wird durch Trypanosoma (T.) brucei gambiense und T. brucei rhodesiense verursacht. In Ost- und Zentralafrika treten eher akute Infektionen durch T. brucei rhodesiense auf, während in West- und Südafrika meist chronische Krankheitsverläufe, bedingt durch T. brucei gambiense beobachtet werden. Die Übergänge zwischen beiden Erregerarten und der jeweiligen klinischen Verlaufsform sind jedoch oftmals regional nicht scharf abgrenzbar.
Übertragen wird die Schlafkrankheit durch den Stich der Tse-tse-Fliege. Das tierische Reservoir des Erregers umfasst eine weites Spektrum von Säugetieren.
Nach erfolgtem Stich kommt es zunächst zur lokalen Vermehrung der Erreger, was sich durch eine entzündliche Veränderung, dem Trypanosomen-Schanker, zeigt. Klinisch stellt sich der Schanker als eine etwa kirschkern-grosse, rötliche und schmerzhafte Schwellung der Haut dar. Da man in tropischen Gebieten oftmals Insektenstichen ausgesetzt ist, wird der lokalen Entzündung vom Patienten meist jedoch keine Bedeutung beigemessen.
Im Schanker lassen sich die Erreger bereits frühzeitig mikroskopisch nachweisen. Nach wenigen Tagen gelangen die Erreger vom Schanker über die Blut- und Lymphgefässe in verschiedene Organe. Dieses als hämolymphatisches Stadium bezeichnete Bild ist durch Fieber, Kopfschmerzen, Arthralgien (Gelenkschmerzen), Myalgien (Muskelschmerzen) und Abgeschlagenheit charakterisiert.
Die Fieberkurve zeigt kein einheitliches Bild; intermittierende Verläufe können vorkommen. Klinisches Leitsymptom ist eine Lymphknotenschwellung, insbesondere im seitlichen Halsdreieck, wobei die Lymphknoten indolent (schmerzlos) und prallelastisch sein können ("Winterbottom-Zeichen").
Im Gefolge können kardiale Beschwerden mit Tachykardien (Herzrhythmusstörung) mit Palpitationen und Hypotonie sowie eine Splenomegalie (Milzvergrößerung) hinzutreten. Als weitere Komplikation treten nach etwa 3 bis 4 Wochen (T. brucei rhodesiense) bzw. mehreren Monaten (T. brucei gambiense) neurologische Symptome hinzu. Das meningoenzephalitische Stadium äussert sich unter dem Bild einer chronischen Enzephalitis (Gehirnentzündung) mit frühzeitigen Wesensveränderungen.
Desweiteren treten eine Reihe von neurologischen Ausfällen, wie Konvulsionen, Tremor, Ataxie, Paresen und sensomotorische Störungen, hinzu. Besonders auffällig sind Schlafstörungen mit Schlaflosigkeit und Umkehr des Schlaf-Wachrhythmuses. Unbehandelt verläuft die Schlafkrankheit in der Regel tödlich.
Die Diagnose lässt sich im hämolymphatischen Stadium durch den Nachweis des Erregers im peripheren Blut (dicker Tropfen) und Lymphknotenaspiraten sichern. In meningoenzephalitischen Stadium findet sich der Erreger auch im Liquor (Rückenmarksflüssigkeit). Mittels serologischer Methoden lassen sich spezifischen Antikörper gegen Trypanosomen nachweisen, die auf eine floride Infektion hinweisend sein können. Kreuzreaktionen zu Leishmanien sind jedoch zu berücksichtigen.
Die Therapie sollte auf jeden Fall stationär erfolgen, da die zur Verfügung stehenden Medikamente, wie Pentamidin, Suramin und Melarsoprol, mit einem erheblichen Nebenwirkungsspektrum behaftet sind. Besondere therapeutische Probleme ergeben sich beim Befall des ZNS, da Suramin und Pentamidin hierfür nicht geeignet sind. Dann muss auf die toxischen arsenhaltigen Präparate ausgewichen werden. In diesen Fällen ist Melarsoprol das Mittel der Wahl.
Sonderformen der Schlafkrankheit sind konnatale Infektionen, die sich postpartal bzw. innerhalb der ersten Lebensmonate mit einer Meningoenzephalitis äussern können.
Beste Vorbeugung einer Infektion ist es sich, insbesondere bei Safari-Trips, vor den tagaktiven Tsetse-Fliegen zu schützen.
Das Infektionsschutzgesetz sieht bei Trypanosomiasis keine explizite namentliche Meldepflicht vor. Allerdings sollte die Erkrankung nach IfSG §6, Abs. 1, Zi. 5 als "bedrohliche Erkrankung" gemeldet werden.
Letzte Aktualisierung am 02.12.2022.