Die Stimmgabelprüfungen sind Tests innerhalb der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO), mit denen Hörprobleme auf den Ort des Schadens untersucht werden können. Dazu wird eine Stimmgabel durch Anschlagen zum Vibrieren gebracht und an mehrere Stellen am Kopf gehalten. Die drei Stimmgabelprüfungen mit praktischer Bedeutung sind der Weber-Versuch, der Rinne-Versuch und der Gellé-Versuch.
Mit der Stimmgabeluntersuchung kann das Gehör beurteilt werden. Hörschäden können nach dem Ort der Problematik unterschieden werden. So gelingt eine Aufteilung in Schallleitungsstörungen, welche das Mittelohr betreffen, und Schallempfindungsstörungen, welche das Innenohr oder auch den Hörnerv betreffen.
Die Schallleitungsschwerhörigkeit kommt durch eine gestörte Weiterleitung der Schallwellen über das Trommelfell und die Gehörknöchelchen zustande, was beispielsweise bei einer Mittelohrentzündung der Fall sein kann. Die Schallempfindungsschwerhörigkeit kann bei Schädigungen des Innenohrs, wie sie beispielsweise bei einem Hörsturz vorhanden sind, oder auch bei einer Beeinträchtigung des Hörnervs oder bei Problemen im Gehirn auftreten.
Diese Art des Hörtests wird mit einer Stimmgabel vorgenommen. Die Stimmgabel ist ein Metallinstrument, welches zwei Zinken besitzt. Die Stimmgabel vibriert, wenn sie angeschlagen wird, wodurch es zu einem Ton kommt.
Im normalen Untersuchungsablauf erfolgen der Weber-Versuch und der Rinne-Versuch. Der Gellé-Versuch wird nur dann vorgenommen, wenn ein Verdacht besteht, dass eine Gehörknöchelchen-Verkalkung (Otosklerose) vorliegen könnte.
Der Weber-Versuch besteht darin, dass eine Stimmgabel angeschlagen wird und oben mittig auf den Kopf aufgesetzt wird. Der Patient teilt dem Arzt mit, ob der Ton auf beiden Ohren gleich laut gehört wird, oder ob er ihn auf einer Seite lauter wahrnimmt. Seitengleich ist der Ton, wenn das Hören intakt ist oder beidseits geschädigt ist. Liegt eine Schallempfindungsstörung vor (z. B. bei einem Schaden des Innenohrs), so hört der Patient den Ton auf dem betroffenen Ohr leiser. Bei einer Schallleitungsstörung (beispielsweise bei einem Mittelohrschaden) nimmt der Patient den Ton im Weber-Versuch sogar auf dem erkrankten Ohr lauter wahr.
Eine Schwerhörigkeit kann mit einer so genannten Audiometrie noch exakter untersucht werden. Audiometrie werden mehrere unterschiedliche Hörprüfungen genannt, in denen dem Patienten in einer abgeschlossenen Kabine Töne angeboten werden, die er hören soll.
aktualisiert am 29.11.2018