bettinamueller:“Guten Tag, in der Begutachtungsleitlinie BAST von 2018 heißt es hier im Kapital 3.9.4: "Bei Vorliege”Mehr“Guten Tag, in der Begutachtungsleitlinie BAST von 2018 heißt es hier im Kapital 3.9.4: "Bei Vorliegen transitorisch-ischämischer Attacken, die mit Bewusstseinsstörungen oder relevanten neurologischen Ausfällen einhergehen, ist risikolose Teilnahme am Straßenverkehr nur dann gegeben, wenn nach entsprechender Diagnostik und Therapie keine signifikant erhöhte Rezidivgefahr mehr besteht." Bei einer Dissektion liegt eine Gefäßverletzung mit Risiko eines beeinträchtigten Blutflusses und/oder der Bildung eines Blutpfropfes (eines Thrombus) vor. Daher muss zunächst der weitere Verlauf unter Therapie abgewartet werden, um sicher zu sein, dass kein erneutes Rezidivrisiko besteht, d.h. es sind neurologische Verlaufsuntersuchungen notwendig. Wenn das Risiko als nicht mehr erhöht eingeschätzt wird, besteht wieder eine Fahreignung, vorher jedoch nicht.”Weniger