DrTobiasNeuhann:“jawohl, die Nachstarbehandlung mit dem Laser (meistens) alsauch die chirurgische Nachstarbehandlung ”Mehr“jawohl, die Nachstarbehandlung mit dem Laser (meistens) alsauch die chirurgische Nachstarbehandlung (selten) wird von den gesetzlichen Versicherungen wie auch von allen privaten Versicherungen übernommen.”Weniger