drsteeb:“Guten Morgen, wenn bei einem Unfall die Haut verletzt wurde, dazu zählt auch eine Schürfwunde, muß ”Mehr“Guten Morgen, wenn bei einem Unfall die Haut verletzt wurde, dazu zählt auch eine Schürfwunde, muß der Tetanusimpfschutz gegeben sein. Je nach Impfstatus muß eine Wiederauffrischung (1 Spritze) oder eine Grundimmunisierung (4 Spritzen) durchgeführt werden. In Ihrem Fall ist es grenzwertig, aus Sicherheitsgründen würde ich persönlich zu einer Grundimmunisierung raten! Käme es zu einer Tetanusinfektion, kann das lebensgefährlich sein............. Sollte bei dem Unfall etwas verletzt worden sein oder sogar ein "Schaden" zurückbleiben, sind Sie bei einer Einstufung als Arbeitsunfall besser "versorgt". MfG Dr. Steeb”Weniger