barcadi5:“was klopfer schreibt , ist richtig. du hast anspruch auf eine reha. wenn du arbeitnehmer bist , ist ”Mehr“was klopfer schreibt , ist richtig. du hast anspruch auf eine reha. wenn du arbeitnehmer bist , ist es die rentenkasse,ebenso bei alg1 und 2 und bei rentnern ist es die krankenkasse. du solltest es aber so schnell wie möglich beantragen , denn eine reha muss innerhalb von 14 tagen nach entlassung angetreten werden. und falls du noch keinen schwerbehindertenausweis ahben solltest - stelle den antrag. bei dem antrag wird man dir in der reha helfen. sei dir nicht zu schade dafür - es bekommt keiner mehr was geschenkt und es gibt ne menge vorteile.