anonym:“Ich weiß es klingt verwirrend.... Kümmern tun sich beide nur meine Gynäkologin darf nur empfehlung a”Mehr“Ich weiß es klingt verwirrend.... Kümmern tun sich beide nur meine Gynäkologin darf nur empfehlung aussprechen/schreiben, aber SIE darf mich nicht krank schreiben. Das darf nur der Arzt meines Arbeitgebers (eine Sie). Diese hat mich erstmal bis Mittwoch Krank geschrieben, in der Hoffnung einen Plan von meiner Gynäkologin zu bekommen (mit Empfehlungen). Da meine Gynäkologin ja nun sagt:" auf gehts, arbeiten" weiß meine Amtsärztin natürlich jetzt gar nicht was sache ist. Das Problem ist, meine Ärztin ist auf die Empfehlungen des Facharztes (in diesem Fall die Gynäkologin) angewiesen. Deshalb habe ich vorhin dem Krankenhaus eine email geschickt. Ob sie bitte in Ihrem Arztbrief Empfehlungen vermerken können (wie z.B. 6 Wochen nicht über 3 Kg heben....)..... ”Weniger