Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole, da ich nicht weiß, ob es ohne Registration schon funktionierte, hier noch einmal:
Angenommen, während einer Laparoskopie mit Eingriffen an den weiblichen Geschlechtsorganen wegen Verdachtes auf Sterilität werden auch Verwachsungen zwischen Eileiter und der Appendektomienarbe entdeckt und entfernt. Weiter angenommen, der Arzt bezeichnete dass hinterher als zusätzlichen Benefit, hat aber keinen Grund gesehen, weiter zu schauen, ob denn da vielleicht noch weitere (z.B. massive, gefährliche) Verwachsungen existieren, da er ja keinen Auftrag dazu hatte. Ist das eine Verletzung der Sorgfaltspflicht (hier geht es nicht um die Entfernung der Verwachsungen als solche, sondern nur um die Feststellung das solche vorhanden sind).
Angenommen, während einer Laparoskopie mit Eingriffen an den weiblichen Geschlechtsorganen wegen Verdachtes auf Sterilität werden auch Verwachsungen zwischen Eileiter und der Appendektomienarbe entdeckt und entfernt. Weiter angenommen, der Arzt bezeichnete dass hinterher als zusätzlichen Benefit, hat aber keinen Grund gesehen, weiter zu schauen, ob denn da vielleicht noch weitere (z.B. massive, gefährliche) Verwachsungen existieren, da er ja keinen Auftrag dazu hatte. Ist das eine Verletzung der Sorgfaltspflicht (hier geht es nicht um die Entfernung der Verwachsungen als solche, sondern nur um die Feststellung das solche vorhanden sind).