Schultergelenkersatz, Schultergelenk Prothese, künstliches Schultergelenk

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Schmerzen in der Schulter können durch verschiedene Erkrankungen bedingt sein, z.B. Arthrose (Gelenkverschleiß) oder Gelenkentzündungen wie Gelenk-Rheuma. In manchen Fällen kommt ein Schultergelenkersatz in Betracht.
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Mit Hilfe bildgebender Verfahren, z. B. Röntgen, Ultraschall, Computertomographie (CT) oder Kernspin-/Magnetresonanztomographie (MRT), können Veränderungen am Schultergelenk erkannt werden.
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Mit verschiedenen Handgriffen und Untersuchungstechniken kann ein Orthopäde die Bewegungsfähigkeit der Schulter prüfen und eine Diagnose stellen.
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Das Schaubild zeigt den Einsatz einer Schultertotalendoprothese bzw. Schulter-TEP, d.h. den vollständigen Ersatz des Schultergelenks. Eine Schultertotalendoprothese besteht aus drei Komponenten: einer Oberarmkopfkomponente, einem Prothesenschaft und
einer künstlichen Schulterpfanne (Glenoidersatz).
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Die Implantation einer Schulter-TEP wird notwendig, wenn der Verschleiß des Schultergelenks sowohl den Oberarmkopf, als auch die Schulterpfanne betrifft. Es werden alle Teile des Schultergelenks, also die Gelenkfläche des Oberarmkopfes und der Schulterpfanne durch eine Endoprothese ersetzt.
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Die entstandene Narbe einen Tag nach der OP zum Einsatz einer Schultergelenksprothese. Komplikationen treten während und nach der Implantation eher selten auf.
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Nach einem Schultergelenkersatz schließt sich an den stationären Krankenhausaufenthalt meist eine 3- bis 4-wöchige Rehabilitationsmaßnahme an. Diese kann ambulant von zu Hause aus oder stationär in einer Reha-Klinik durchgeführt werden und trägt zur Mobilisierung der Schulter bei.

aktualisiert am 16.11.2023

Autoren
V. Kittlas Volker Kittlas
Lektor, Arzt, Medizinredakteur
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