Definition
Wie in anderen Geweben können sich auch im Knochen gutartige und bösartige Tumore entwickeln. Eine Operation zur Entfernung kann angezeigt sein.
Ursachen
Bei Knochentumoren kann meist keine definitive Ursache gefunden werden. Gutartige Knochentumore können erblich bedingt sein, die Entstehung bösartiger Tumore kann durch verschiedene Faktoren (z. B. Strahlung oder Morbus Paget, eine Knochenerkrankung) gefördert werden.
Knochentumore können vom Knochen ausgehen (z. B. Osteosarkom = bösartiger Tumor des Knochengewebes) oder von weiteren Gewebeanteilen in der Nähe. Oft sind sie aber auch Absiedlungen von bösartigen Tumoren anderer Körperbereiche im Knochen (Metastasen). Knochenmetastasen haben häufig ihren Ursprung in der Brustdrüse, der Prostata, der Lunge, der Schilddrüse oder der Niere.
Symptome
Osteosarkome (eigentlicher Knochenkrebs) treten am häufigsten bei Kindern und Jugendlichen zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr auf. Sie entstehen meist in den Wachstumsfugen der Knochen, z. B. in Knienähe oder am Oberarm. Weitere Arten von Knochentumoren besitzen andere Häufigkeitsverteilungen.
Bei den Knochentumoren bestehen oft lange keine Symptome. Es kommt zur Verdickung des Knochens mit eventuellen Schmerzen. Es kann zu einer Verminderung der Beweglichkeit am jeweiligen Körperteil kommen. Manchmal kommt es zu Knochenbrüchen, ohne dass eine starke Gewalteinwirkung vorhanden ist (pathologische Frakturen). Ist der Tumor bösartig, so kann es zum Einwachsen und zur Zerstörung von örtlichem Gewebe kommen sowie zur Absiedlung von Tochtergeschwülsten (Metastasen) in anderen Körperbereichen, die auch an dieser Stelle schwerwiegende Probleme bereiten können. Manche Tumoren können auch am Ort zerstörend wachsen, aber keine Metastasen bilden (semimaligne Tumore).
Diagnose
Es erfolgt die Befragung des Patienten (Anamnese) sowie eine körperliche Untersuchung. In bildgebenden Verfahren wie Röntgen, Szintigraphie, Computertomographie (CT) oder Magnetresonanztomographie (MRT) können Veränderungen gesehen werden und vor einer Behandlung die Ausdehnung beurteilt werden. Der definitive Nachweis, um welche Art Tumor es sich handelt, kann erst durch eine feingewebliche Untersuchung (Histologie) erbracht werden, z. B. nach einer Probeentnahme von Gewebe (Biopsie) oder nach operativer Entfernung des Tumors.
Differenzialdiagnose
Die verschiedenen Arten von Tumoren, die am Knochen auftreten können, müssen voneinander unterschieden werden. Außerdem muss bei einer schmerzhaften Schwellung auch an eine Entzündung (z. B. Knochenentzündung = Osteitis) gedacht werden.
Therapie
Konservative Therapie
Die Wahl der Behandlungsmethode ist abhängig von Art und Ausdehnung des Tumors, vom Vorhandensein möglicher Tochtergeschwülste (Metastasen) sowie vom Allgemeinzustand des Patienten.
In manchen Fällen genügt eine nichtoperative Therapie, z. B. durch bestimmte Medikamente (Chemotherapie), durch Strahlentherapie oder Überwärmungsbehandlung. Eine Operation wird oft auch mit diesen Behandlungsformen kombiniert.
Operation
Oftmals ist bei Knochentumoren eine Operation notwendig, um diese zu entfernen. Ärzte verschiedener Fachbereiche können daran beteiligt sein.
Der Eingriff kann in Vollnarkose oder in Regionalanästhesie (Betäubung eines größeren Körperbereiches) erfolgen.
Falls eine Operation an Arm oder Bein stattfindet, wird oft eine stramme Manschette angelegt, um die Durchblutung vorübergehend zu stoppen (Blutsperre). Damit können Blutungen verringert und die Sicht auf den Operationsbereich gebessert werden.
Ein gutartiger Knochentumor wird komplett entfernt und möglichst viel umgebendes Gewebe erhalten.
Ein bösartiger Knochentumor oder ein semimaligner Tumor (der örtlich aggressiv wächst) muss ebenfalls komplett herausgeholt werden, wobei ein Sicherheitsabstand im Gesunden eingehalten werden muss. Wenn Lymphknoten im Abflussgebiet des Tumors verdickt sind, werden diese ebenfalls herausoperiert.
Zur Entfernung des Tumors müssen Knochenanteile, unter Umständen mit umgebendem Gewebe, herausgenommen werden, in besonders schwerwiegenden Fällen kann eine Amputation notwendig werden.
Um den entstehenden Defekt zu überbrücken, können verschiedene Maßnahmen durchgeführt werden. Zur Stabilisierung des Knochens können Fremdmaterialien wie Schrauben und Platten eingearbeitet werden. Gegebenenfalls muss ein so genannter Fixateur externe angelegt werden, eine Verbindungsstruktur, die sich außerhalb des Körpers befindet.
Wenn der Defekt zu ausgedehnt ist, muss körpereigenes Knochengewebe übertragen werden. Das Ursprungsmaterial für eine solche Knochenübertragung wird oftmals aus Beckenknochen genommen. Manchmal wird auch Fremdknochen oder Knochenersatzmaterial zur Überbrückung des Falschgelenks verwendet. Es kann auch ein so genannter Knochentransfer erfolgen. Dazu wird durch einen speziellen Fixateur das Knochengewebe aus den gesunden Bereichen nach und nach in den Defektbereich gezogen.
Bisweilen kann auch eine Prothese eingesetzt werden, um die Funktion wiederherzustellen.
Das Einlegen einer Drainage in das Operationsgebiet kann sinnvoll sein, um Wundflüssigkeit abzufangen. Der Drainageschlauch kann nach wenigen Tagen wieder entfernt werden.
Am Ende des Eingriffs wird ein Verband angelegt. Es kann auch ein Gips, eine Schiene oder anderes zusätzlich stabilisierendes Verbandmaterial notwendig sein.
Mögliche Erweiterungen der Operation
Zur Rekonstruktion oder zur Herstellung günstiger Verhältnisse kann ein spezieller Eingriff aus der plastischen Chirurgie notwendig werden.
Falls während einer Operation unerwartete Befunde oder Komplikationen auftreten, kann es notwendig werden, weitere Maßnahmen durchzuführen, die zuvor nicht geplant waren.
Komplikationen
Durch die Operation können Strukturen in der Nähe geschädigt werden. Es kann zu Blutungen, Nachblutungen und Blutergüssen kommen. Infektionen, Wundheilungsstörungen und Narbenbildungen können auftreten. Durch Verletzung von Nerven kann es unter anderem zu Sensibilitätsstörungen oder Lähmungserscheinungen kommen. Durch eine eventuelle Blutstauungsmanschette können Druckschäden oder Lähmungen verursacht werden. Ein Knochenbruch kann während der OP vorkommen. Die Bildung von Blutgerinnseln ist möglich. Eine Lymphaufstauung mit starker Schwellung kann sich ergeben. Im Kindesalter kann es zu Wachstumsproblemen kommen. Allergische Reaktionen jeden Schweregrades sind möglich. Bei weitergehenden Eingriffen können sich noch andere Komplikationen ergeben.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Prognose
Gutartige Tumore sind in der Regel dauerhaft durch die Operation zu entfernen.
Die Prognose von bösartigen Tumoren richtet sich nach der Art, der Ausdehnung und der bisherigen Metastasierung (Tochtergeschwulst-Bildung). Oft kann der Tumor komplett entfernt werden. Es kann jedoch zu einem Wiederauftreten des Befundes kommen (Rezidiv). Ebenfalls können zum Zeitpunkt der Entfernung bereits Metastasen bestehen, die zuvor nicht erkannt wurden. Später können daher weitere Operationen beziehungsweise Behandlungen notwendig werden.
Hinweise
Vor der Operation
In vielen Fällen müssen Medikamente, die die Blutgerinnung hemmen, beispielsweise Marcumar® oder Aspirin®, vor einer Operation abgesetzt werden. Dies geschieht immer in Absprache mit dem Arzt.
Nach der Operation
Bei stärkeren Schmerzen kann durch den Arzt ein Schmerzmedikament gegeben werden.
Nach dem Eingriff muss, falls betroffen, Bein oder Arm einige Zeit lang besonders geschont werden. Nicht miteinbezogene Gelenke sollen viel bewegt werden. Krankengymnastik ist sinnvoll. Sport und andere Aktionen mit Belastungseinwirkung auf den betroffenen Knochen dürfen erst dann ausgeübt werden, wenn der Arzt keine besondere Gefährdung mehr darin sieht.Je nach dem Ort und der Ausdehnung der Operation müssen gegebenenfalls weitere Besonderheiten beachtet werden.
Falls Auffälligkeiten bemerkt werden, die auf Komplikationen hindeuten könnten, so sollte nicht gezögert werden, den Arzt zu kontaktieren.
Nach der Entfernung bösartiger Befunde müssen Kontrolluntersuchungen regelmäßig durchgeführt werden.
Letzte Aktualisierung am 22.12.2009.