Definition Knochenspende
Neben einer Knochenspende durch hirntote Organspender besteht auch die Möglichkeit, von einem lebenden Menschen Knochenmaterial zu entnehmen, um es bei Knochendefekten anderen Menschen wieder einzupflanzen. Wichtig ist hierbei, dass keine Krankheitserreger übertragen werden.
Ursachen
Eine Knochentransplantation von Mensch zu Mensch (homologe Transplantation) kann vorgenommen werden, wenn beim Empfänger ein zu großer Verlust an (intakter) Knochensubstanz vorliegt. Dies kann beispielsweise nach einer ausgedehnten oder schweren Verletzung (Knochenbruch), einer Knocheninfektion, einer so genannten Falschgelenkbildung (schlechte Einheilung eines Knochenbruchs), einer Tumoroperation oder bei Austausch einer Gelenkprothese der Fall sein.
Symptome
Oft wird ein Hüftkopf als Spende entnommen. Dies findet in aller Regel im Rahmen eines Einsetzens einer Hüftprothese beim Spender statt. Eine Hüftprothese wird bei starkem Gelenkverschleiß (Arthrose) oder bei anderen schweren Erkrankungen des Gelenks eingesetzt. Als Symptome können dabei Schmerzen und Bewegungseinschränkungen auftreten. Ansonsten trifft eine Symptomatik auf Knochenspender nicht zu.
Diagnose
In einem Knochenstück, das einem anderen Patienten übertragen werden soll, dürfen sich keine Krankheitserreger befinden. Daher erfolgt beim Spender eine gründliche Befragung (Anamnese), insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Hepatitis- (virale Leberentzündung) oder HIV-Infektion (AIDS). Der Spender ist zu einer richtigen Information (nach bestem Wissen und Gewissen) verpflichtet. Es können hierzu auch frühere Ärzte des Knochenspenders oder das Gesundheitsamt befragt werden. Der Spender wird körperlich untersucht, vor allem auf mögliche Infektionen mit den oben genannten oder weiteren Erregern. Blut wird abgenommen und einer Laboruntersuchung zugeführt.
Differenzialdiagnose
Harmlose Erkrankungen müssen von solchen schwerwiegenden übertragbaren Krankheiten wie HIV und Hepatitis unterschieden werden.
Therapie
Konservative Therapie
Eine Knochenspende kann ohne einen operativen Eingriff nicht erfolgen.
Operation
Abhängig von einer möglichen Begleitoperation wird meist eine Vollnarkose oder eine Regionalanästhesie (Ausschaltung eines größeren Körperbereiches) zu einer Knochenspende vorgenommen.
Viele Knochenentnahmen zur Übertragung auf andere Patienten finden bei Hüftoperationen mit Einsetzung eines Kunstgelenks (Prothese) statt. Hierbei erfolgt ein Einschnitt an der Haut und in das darunter liegende Gewebe an der Vorderseite, dem Seitenbereich oder der Hinterseite der Hüfte. Ein Zugang zum Hüftgelenk wird geschaffen. Der knöcherne Hüftgelenkskopf (Femurkopf) wird entnommen und daraufhin das künstliche Hüftgelenk eingesetzt.
Eine Knochenspende kann auch durch Entnahme von Spänen aus anderen Knochen des Körpers geschehen. Sinnvoll kann beispielsweise das Herausnehmen eines Gewebestücks aus dem Beckenkamm, der Schienbeinvorderkante oder einer Rippe sein. Die Haut und das darunterliegende Gewebe werden eingeschnitten, daraufhin können die benötigten Knochenstückchen entnommen werden.
Es erfolgt ein Abstrich zur Untersuchung, ob im Gewebe des Spenders Krankheitskeime (z. B. Bakterien) vorhanden sind.
Die gewonnenen Knochenanteile werden untersucht, in der Regel eingefroren und in eine so genannte Knochenbank gebracht. Dort werden sie aufbereitet und gelagert, bis ein geeigneter Empfänger operationsbereit ist.
Mögliche Erweiterungen der Operation
Komplikationen und bestimmte Umstände können es notwendig machen, dass eine Abänderung oder Erweiterung der Operationsmethode erfolgen muss.
Komplikationen
Die Knochenspende ist für sich gesehen ein komplikationsarmer Eingriff. Es können Strukturen in der Nähe geschädigt werden. Es kann zu Blutungen, Nachblutungen und Blutergüssen kommen. Infektionen, Wundheilungsstörungen und Narbenbildungen können auftreten. Durch Verletzung von Nerven kann es unter anderem zu Sensibilitätsstörungen oder Lähmungserscheinungen kommen. An der Entnahmestelle können in sehr seltenen Fällen Knochen brechen. Eine Durchblutungsverminderung mit Folgeschäden kann auftreten. Allergische Reaktionen jeden Schweregrades sind möglich. Bei weitergehenden Eingriffen (z. B. Hüftoperation) können sich noch andere Komplikationen ergeben.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Prognose
Durch eine Spende von Knochengewebe kann anderen Menschen geholfen werden. In aller Regel ergeben sich beim Spender keinerlei Probleme oder Folgeschäden. Komplikationen können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Hinweise
Vor der Operation
Der Patient muss bei der Befragung durch den Arzt beziehungsweise beim Ausfüllen des Fragebogens nach bestem Wissen und Gewissen Auskünfte geben. Wer dies beachtet, hat keinerlei rechtliche Konsequenzen oder sonstige Verpflichtungen zu fürchten. Eine bewusste Falschaussage oder eine Beantwortung ohne die notwendige Sorgfalt dagegen kann, falls es zu einer schwerwiegenden Infektion wie z. B. HIV oder Hepatitis kommt, zu einem Strafverfahren wegen Körperverletzung beziehungsweise Tötung sowie zu Schadenersatzforderungen führen.
Die Identität des Empfängers wird dem Spender nicht preisgegeben, umgekehrt gilt dies genauso.
Nach der Operation
Ergeben sich nach der Spende stärkere Schmerzen, so können durch den Arzt Schmerzmedikamente gegeben werden.
Nach einer Hüftoperation muss die Hüfte einige Zeit lang besonders geschont werden, was mit dem Arzt besprochen wird. Die anderen Gelenke sollen viel bewegt werden. Krankengymnastik ist sinnvoll. Gehhilfen können notwendig werden. Auch später sollte der Patient keine großen Gewichte tragen und auch das eigene Körpergewicht nicht zu groß werden lassen. Das Gelenk sollte nicht übermäßig weit bewegt werden. Sport und andere Aktionen mit Belastungseinwirkung auf die Hüfte dürfen erst dann ausgeübt werden, wenn der Arzt keine besondere Gefährdung mehr darin sieht.
Bei Besonderheiten, die auf Komplikationen hindeuten könnten, sollte der Arzt kontaktiert werden, um eine eventuell notwendige Behandlung durchzuführen.
Bei den Blutuntersuchungen kann sich herausstellen, dass eine Erkrankung (z. B. eine Infektion mit Hepatitis oder HIV) vorliegt. Hier ist dann eine weitere ärztliche und auch psychologische Betreuung und eine gezielte Behandlung notwendig. Die Ergebnisse der Untersuchung unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Letzte Aktualisierung am 22.12.2009.