Neben anderen Schäden am Auge kann eine Gewalteinwirkung zu einer Verletzung der Netzhaut führen. Die Netzhaut ist die Schicht im Auge, deren Sinneszellen die Seh-Informationen aufnehmen. Ein Netzhautriss entsteht zwar am häufigsten durch längerfristige Prozesse (wie eine Glaskörperabhebung), aber ein gewaltsamer Aufprall oder eine Durchstoßung der Augapfelwand kann den Riss ebenfalls bedingen.
Durch einen Unfall oder einen Schlag kann auch eine Netzhautablösung (Amotio retinae) verursacht werden. Ein Netzhautriss kann später zudem noch eine Netzhautablösung nach sich ziehen. Die Netzhautablösung bedroht akut die Sehschärfe des Auges.
In der Untersuchung nach einem Trauma des Auges schaut der Augenarzt, ob es zu Schäden wie Netzhautrissen oder einer Netzhautablösung sowie Blutungen oder Wasseransammlungen der Netzhaut (Ödem) gekommen ist.
Sowohl eine Prellung des Augapfels (Contusio bulbi) als auch eine Durchstoßung der Augapfelwand (perforierende Verletzung) können einen Netzhautriss hervorrufen.
Eine schwere Augapfelprellung ist beispielsweise durch Ursachen wie Tennis- oder Squashbälle, Schlag mit der Faust oder einem Gegenstand oder Unfälle mit starkem Aufprall möglich. Die Augapfelprellung kann in schwerwiegenden Fällen eine Wassereinlagerung (Ödem) und ein Absterben der Netzhaut an der Stelle des Aufpralls zur Folge haben (Nekrose). Die entstehende Narbe macht die Netzhaut anfällig, so dass sich dort ein Loch (Foramen) bilden kann.
Auch das Ziehen des Glaskörpers an der Netzhaut kann durch einen mechanischen Aufprall verstärkt werden. Der Glaskörperzug kann einen Riss der Netzhaut zur Folge haben.
Netzhautlöcher, die nur auf einem Auge auftreten, sind oftmals durch eine vorangegangene Prellung bedingt. Typisch ist ein Auftreten im oberen oder zur Nase hin gelegenen Bereich der Netzhaut.
Eine Netzhautdialyse (Abriss der Netzhaut im ganz äußeren Bereich) ist ebenfalls eine charakteristische Folge einer stumpfen Augapfelverletzung.
Betreffen die Folgen der Augapfelprellung den zentralen Bereich des Sehens, so kann sich auch dort ein Loch (Makulaforamen) bilden. Die Sehschärfe ist stark herabgesetzt. Ohne eine Behandlung (Operation) kann sich das Makula-Loch weiter ausdehnen und das Sehen weiter verschlechtern.
Die Gewalteinwirkungen können auch zu einer Netzhautablösung führen. Die Ablösung wird entweder durch den Schlag beziehungsweise den Stich selbst hervorgerufen oder entsteht als spätere Komplikation. Ein Netzhautloch kann sich nämlich ausweiten, Flüssigkeit kann unter die Netzhaut geraten und sie kann sich von der Unterlage abheben. Die Netzhautablösung vergrößert sich innerhalb von Stunden bis Tagen so weit, dass das Sehen irreparabel geschädigt werden kann. Anzeichen einer Netzhautablösung sind eine dunkle Wand oder ein dunkler Vorhang im Sehfeld eines Auges, zusätzlich oft ein Regen von schwarzen Flocken und von Blitzen. Betroffene sollten sich umgehend einem Augenarzt vorstellen. Um eine mögliche Ablösung zu verhindern, müssen Löcher und Risse der Netzhaut ebenfalls möglichst bald behandelt werden.
Ein Netzhautloch oder Netzhautriss wird mit einem Laser behandelt. Bei der Laserkoagulation werden um das Loch herum mit dem Laser kleine Verödungspunkte gesetzt, durch die die Netzhaut auf der Unterlage (Aderhaut) haftet und sich das Loch nicht weiter ausdehnen kann. In einigen Fällen ist eine Vereisung (Kryopexie) erforderlich.
Ein Makulaforamen (Netzhautloch an der zentralen Stelle des Sehens) erfordert eine Operation, bei der Gas oder Öl in den Glaskörperraum gefüllt wird. Hierbei wird das Loch durch den Druck von innen verschlossen.
Eine Netzhautablösung muss operiert werden, und zwar entweder durch ein Aufsetzen einer Plombe von außen oder durch eine Glaskörperentfernung (PPV) mit Einfüllen eines Öls oder Gases, das die Netzhaut von innen andrückt. Bevor die OP erfolgt, muss der Patient die Augen so ruhig wie möglich halten.
Eine Verletzung, bei der der Augapfel eröffnet ist (perforierende Verletzung), muss ebenfalls mit einer Operation behandelt werden. Das Auge wird möglichst gut wiederhergestellt.
aktualisiert am 08.10.2019