Ein Gefäßverschluss an der Netzhaut des Auges kann zum Absterben von Gewebe und zu einem Verlust des Sehvermögens führen, da sie zu einer Minderversorgung der Netzhaut mit Sauerstoff führt. Es können sowohl Venenverschlüsse als auch Arterienverschlüsse vorliegen. Im Gegensatz zu einem Venenverschluss, sind die Schäden bei Verschlüssen von Arterien meist nicht mehr rückgängig zu machen.
Welche Arten der Gefäßverschlüsse können auftreten?
Der Verschluss kann entweder eine Arterie oder eine Vene betreffen. Insgesamt treten Venenverschlüsse häufiger auf als Arterienverschlüsse. Kommt es zu einem Verschluss des zentralen Gefäßes, so zeigen sich die Auswirkungen an nahezu der gesamten Netzhaut. Dagegen ist ein Verschluss einer kleineren Gefäßabzweigung meist weniger gravierend. Hier kommt es nur im Versorgungsgebiet zu krankhaften Veränderungen. Eine Sonderform der Arterienverschlüsse stellt die AION (Anteriore ischämische Optikusneuropathie) dar. Hier kommt es zu einer Verlegung eines Gefäßes, das den Sehnerv an seiner Austrittsstelle im Auge versorgt.
Generell unterscheidet man zwischen folgenden Gefäßverschlüssen:
Zentralvenenverschluss (ZVV)Bei einem Zentralvenenverschluss, auch Zentralvenenthrombose genannt, ist die Vene, durch die fast das gesamte Blut der Netzhaut abfließt, verlegt. Am Augenhintergrund kommt es zum Aufstau von Blut und dadurch zu Blutungen an vielen Stellen der Netzhaut sowie zur Flüssigkeitsansammlung im Gewebe.
Den Patienten fällt eine relativ rasche Sehverschlechterung auf dem betroffenen Auge auf. Im Weiteren Verlauf kann es zu Sauerstoffmangel der Netzhaut und zur Gefäßneubildungen auf der Netzhaut (Neovaskularisation) und der Regenbogenhaut (Rubeosis iridis) kommen. Diese Veränderungen können zu erheblichen weiteren Schäden am Auge führen, z.B. durch eine starke Augendruckerhöhung (Neovaskularisations-Glaukom).
Venenastverschluss (VAV)Hier besteht eine Verlegung einer kleineren Vene, über die meist nur ein kleinerer Teil des Netzhautblutes abtransportiert wird. Im betroffenen Bereich kommt es zu Blutungen und zur Wassereinlagerungen. Ist die Netzhautmitte (Makula) oder der Sehnervenkopf (Papille) von diesen Veränderungen mit betroffen, so nimmt die Sehschärfe weiter ab. Durch den Sauerstoffmangel kann es jedoch zu weiteren Schäden und einer Gefäßneubildung kommen.
Zentralarterienverschluss (ZAV)Ist die zentrale Netzhautarterie verschlossen, wird die Netzhaut nicht mehr mit Sauerstoff versorgt. Es kommt zu einer plötzlichen, nahezu vollständigen Erblindung des betroffenen Auges, ohne dass irgendein Schmerz bemerkt wird. In der Folge lagern sich Wasser im Gewebe ein und später geht auch der Sehnerv im vorderen Bereich zugrunde. Das Auge bleibt in aller Regel nach einem Zentralarterienverschluss dauerhaft blind.
Arterienastverschluss (AAV)Hier ist nur eine kleinere Abzweigung der Arterie an der Netzhaut betroffen. Es kommt lediglich in dem Versorgungsbereich zu einem Sauerstoffmangel und einer Flüssigkeitseinlagerung. Bei einem Arterienastverschluss kommt es daher nur zu einer Sehverschlechterung oder zu einem Gesichtsfeldausfall an der jeweiligen Stelle.
Anteriore ischämische Optikusneuropathie (AION)Es handelt sich um eine Spezialform der Gefäßverschlüsse, bei der ein Verschluss einer Arterie vorliegt, die dem Sehnervenkopf (Papille) Blut zuführt. Insgesamt kommt es zu einer Minderversorgung und Wassereinlagerung im Bereich der Papille, dadurch wird sie aufgetrieben und unscharf begrenzt (Papilleninfarkt). Die Betroffenen bemerken eine plötzliche Sehverschlechterung oder sogar eine Erblindung auf dem Auge. Zudem kommt es zu Gesichtsfeldausfällen, die dem Anteil der Schädigung des Sehnervs entsprechen. Die Seheinschränkungen sind in den meisten Fällen nicht wieder rückgängig zu machen.
Ursachen für Gefäßverschlüsse am Augenhintergrund
Gefäßverschlüsse am Auge entstehen in vielen Fällen auf dem Boden einer Arteriosklerose. Ein Gefäßverschluss kann vor allem durch folgende Vorgänge hervorgerufen werden:
- Ein kleines Blutgerinnsel (Embolus) wird mit dem Blut mitgetragen und verstopft ein Gefäß.
- Durch die Arteriosklerose wird die Gefäßwand nach innen immer dicker, bis kein Blut mehr durch das Gefäß fließen kann und das Blut im Gefäß gerinnt (Thrombose).
In beiden Fällen kommt es nach einer gewissen Zeit zu einer Minderversorgung des Gewebes mit Sauerstoff und Nährstoffen (Infarkt). Da das Auge nur von einer Arterie und einer Vene versorgt wird, kann ein Gefäßverschluss gravierende Folgen haben.
Oftmals kommen Venenverschlüsse dadurch zustande, dass die Arterie im Auge durch Arteriosklerose verhärtet ist und auf eine überkreuzende Vene drückt. Bildet sich nun ein Blutpfropf an der entsprechenden Stelle in der Vene, so kommt es zur Verlegung. Arterienverschlüsse werden hingegen häufig von Arteriosklerose-Ablagerungen verlegt, die von anderen Stellen des Körpers in die Blutgefäße der Augen gelangen. Des Weiteren können Arterienverschlüsse auch bei der Horton Krankheit (Arteriitis temporalis, Riesenzellarteriitis) entstehen, eine Art Entzündung von Arterien.
Welche Risikofaktoren gibt es?
Für einen Gefäßverschluss am Auge gelten folgende Risikofaktoren:
- Hohe Cholesterinwerte (Hypercholesterinämie)
- Hoher Blutdruck (Hypertonie)
- Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
- Übergewicht (Adipositas)
- Rauchen
- Glaukom (Augenerkrankung mit meist hohem Augendruck)
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen in der Familie
- Wenig körperliche Bewegung
- Gefäßentzündungen
- Lokale Betäubung bei Augenoperationen
- Störung der Blutzusammensetzung und Blutgerinnung
Wie macht sich ein Gefäßverschluss des Auges bemerkbar?
Ein Gefäßverschluss am Auge äußert sich meist als plötzliche einseitige, schmerzlose Sehverschlechterung. Je nachdem welches Gefäß betroffen ist, kann sich die Sehverschlechterung unterschiedlich stark äußern. Bei einem Zentralarterienverschluss, also einem vollständigen Verschluss der einzigen zuführenden Arterie der Netzhaut, resultiert eine plötzliche Erblindung. Dagegen kann es bei einem Verschluss eines kleinen Venenastes zu einer geringen Sehverschlechterung kommen.
Welche Untersuchungen werden durchgeführt, wenn ein Gefäßverschluss vermutet wird?
Bereits der Verdacht auf einen Gefäßverschluss erfordert ein schnelles Handeln. Bei einer plötzlichen, einseitigen Sehverschlechterung sollte unverzüglich der Augenarzt angerufen oder direkt in eine Augenklinik gefahren werden. Die Zeit spielt eine wichtige Rolle, da bei einem Gefäßverschluss nach etwa 6 Stunden irreversible Schäden auftreten können. Unter Umständen kann man durch eine zügige Therapieeinleitung bei Gefäßverschlüssen auf der arteriellen Seite die Gefäßverstopfung auflösen (Thrombolyse). Diese Behandlung wird jedoch nur an wenigen Kliniken durchgeführt und macht nur dann Sinn, wenn noch keine irreversiblen Schäden entstanden sind.
Der Arzt befragt den Patienten zunächst zu den derzeitigen Beschwerden sowie zu anderen Allgemeinerkrankungen und Augenerkrankungen. Im Anschluss erfolgt ein Sehtest, bei der je nach Art des Gefäßverschlusses meist ein Verlust der Sehschärfe oder eine Erblindung festgestellt werden kann.
Zur Diagnose wird auch eine Gesichtsfelduntersuchung durchgeführt. Durch Augentropfen wird die Pupille erweitert, um den Augenhintergrund besser beurteilen zu können. In der Regel kann der Verschluss aufgrund des typischen Anblicks erkannt werden. Zur genauen Beurteilung ist jedoch eine Farbdarstellung der Blutgefäße erforderlich, die so genannte Fluoreszenzangiographie. Weiterhin wird der Augendruck gemessen. Um die Ursache des Verschlusses feststellen zu können wird noch eine Reihe von weiteren Untersuchungen durchgeführt, da sie in den meisten Fällen mit Allgemeinerkrankungen, wie Herzerkrankungen oder Morbus Horton, zusammenhängen können.
Wie wird ein Gefäßverschluss am Auge therapiert?
Bei einem Arterienverschluss können notfallmäßig einige Maßnahmen versucht werden, z.B. die Gabe von Arzneimittel zur Augendrucksenkung oder sogar auch ein Einschnitt des Auges (Parazentese). In seltenen Fällen kann eine so genannte Lysetherapie zum Auflösen der Verstopfung erfolgen. Sie darf jedoch nur bis zu 6 Stunden nach dem Auftreten des Verschlusses durchgeführt werden, wenn keine Gegenanzeigen von Seiten des Patienten bestehen.
Bei allen Arten der Gefäßverschlüsse im Auge erfolgt für etwa eine Woche eine Infusionstherapie, zu der der Patient meist stationär aufgenommen wird. Bei einem zu hohem Anteil der Blutzellen am Blutvolumen, also einem dicken Blut, wird nicht selten auch ein Aderlass vorgenommen. Bei Verdacht auf eine Horton-Krankheit wird eine Cortisonbehandlung in hoher Dosis durchgeführt.
Insgesamt bestehen leider nur sehr wenige therapeutische Möglichkeiten mit zum Teil geringer Erfolgschance. Sind nur Venenäste betroffen, so besteht eine gewisse Hoffnung auf eine spontane Sehverbesserung. Bei Verschlüssen der Hauptvene treten leider oft Probleme wie Gefäßneubildungen und als Folge davon schmerzhafte Augendrucksteigerungen auf. Oft ist zur Vermeidung dieser Komplikationen eine Laserbehandlung (Laserkoagulation) der Netzhaut erforderlich. Durch die Laserbehandlung können Folgeschäden oft verhindert werden, in wenigen Fällen kann die Sehschärfe sogar wieder verbessert werden.
Prognose der Gefäßverschlüsse
Nach einem Venenverschluss bleibt oft eine schlechtere Sehschärfe bestehen. In wenigen Fällen kann die Sehschärfe durch eine Laserbehandlung sogar wieder besser werden, manchmal dagegen auch schlechter. Die Sehfähigkeit kann sich sogar wieder vollständig erholen. Da immer wieder Folgeschäden auftreten können, sollten regelmäßig Kontrolluntersuchungen erfolgen. Dagegen kann in der Regel nach einem Arterienverschluss das Sehen nicht wieder verbessert werden.
Letzte Aktualisierung am 22.07.2010.