Ein operativer Eingriff zur Behandlung von Fehlsichtigkeiten (Refraktive Chirurgie) kann sinnvoll sein, wenn Brillen oder Kontaktlinsen Trageprobleme bereiten oder wenn der Patient allgemein ohne die Verwendung einer Sehhilfe scharf sehen möchte. Die Behandlung mit einem Augenlaser ist nur bis zu bestimmten Werten der Fehlsichtigkeit möglich. Bei der Femto-LASIK können Korrekturen einer Kurzsichtigkeit bis -10 Dioptrien, einer Stabsichtigkeit bis -4 Dioptrien und einer Weitsichtigkeit von bis zu +3 Dioptrien vorgenommen werden. Damit kommt die Methode für mehr als 90% der Patienten mit Fehlsichtigkeit in Frage. Weitere Möglichkeiten einer refraktiven Chirurgie (chirurgische Korrektur von Sehfehlern) bestehen in anderen Laser-Operationen (z. B. herkömmliche LASIK, LASEK) sowie in mehreren Verfahren zur Einpflanzung einer Kunstlinse in das Auge.
Für die Laser-Operation werden örtliche Betäubungstropfen gegeben. Zusätzlich kann ein Beruhigungsmedikament eingenommen werden.
Zunächst muss die obere Schicht der Hornhaut abgetrennt und wie ein Deckel abgeklappt werden (Flap). Anders als bei der gewöhnlichen LASIK wird zur Abtrennung nicht ein hobelartiges Schneidewerkzeug (Mikrokeratom) verwendet, sondern ein Femtosekunden-Laser. Dazu wird ein Fixationsring sowie ein Kontaktglas auf das Auge gesetzt. Der Femto-Laser ist an einen Computer angeschlossen, über den genau die vorher berechneten Werte für die Lage, die Größe und die Dicke des Flaps beziehungsweise die Wirktiefe des Femto-Lasers angewendet werden können. In dieser Tiefe werden nebeneinander durch Laserstrahlen viele tausend winzig kleine Dampfblasen erzeugt. Ein einzelner Laserimpuls dauert dabei nur 100 Femtosekunden, das sind 100 milliardstel Sekunden. Nach dieser Vorbehandlung der Hornhaut kann der Fixationsring abgenommen werden und mit einem Instrument die Hornhautlamelle abgeklappt werden (Flap). Der Flap ist dünner als bei der herkömmlichen Methode.
Daraufhin kommt ein weiterer spezieller Laser (Excimer-Laser) zum Einsatz. Mit diesem wird die Hornhaut anhand der zuvor gemessenen Werte um eine bestimmte Schichtdicke abgetragen. Bei vorher bestehender Kurzsichtigkeit wird die Hornhaut im Zentrum flacher, bei vorher bestehender Weitsichtigkeit wird im äußeren Bereich mehr als innen abgetragen, und bei vorheriger Stabsichtigkeit wird die Wölbung zu einer Achse hin verändert. Stabsichtigkeit kann mit den anderen Arten der Fehlsichtigkeit gleichzeitig korrigiert werden.
Nach dem Lasereingriff wird der Flap (abgetrennte Schicht) wieder zurück in die Ausgangsposition geklappt. Es bleibt dort von selbst haften. Ein Augenverband wird angelegt.
In aller Regel bedarf es keiner Erweiterungen oder Abänderungen der Operationsmethode.
Schmerzen und Augenbrennen sowie vermehrtes Tränen bestehen sehr häufig nach dem Eingriff. Auch eine Augentrockenheit kann auftreten. Insbesondere in den ersten Monaten kann eine erhöhte Blendungsempfindlichkeit bestehen. Der Sehfehler kann unter- oder überkorrigiert werden. Durch die offene Hornhaut können Infektionen und somit Hornhautgeschwüre entstehen. Auch ohne Erreger können Entzündungen der Hornhaut hervorgerufen werden, die bei intensiver Behandlung meist ausheilen. Kleine Falten auf der Hornhaut, die beim Zurückklappen der äußeren Hornhautschicht entstehen können, können sich auf das Sehen störend auswirken und müssen eventuell in einem Folgeeingriff beseitigt werden. Auch kann sich eine Trübung der Hornhaut ergeben. Die abgetrennte Hornhautschicht kann sich selten verschieben. Bei einer angeborenen Schwäche des Hornhautgewebes kann es zu einer Ausbuchtung der Hornhaut kommen, die gegebenenfalls durch eine Hornhauttransplantation behandelt werden muss. In manchen Fällen kann es zu dauerhafter Sehverschlechterung bis hin zur Erblindung oder dem Verlust des Auges kommen. Allergische Reaktionen können nicht ausgeschlossen werden.
Hinweis: Dieser Abschnitt kann nur einen kurzen Abriss über die gängigsten Risiken, Nebenwirkungen und Komplikationen geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Gespräch mit dem Arzt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
In den meisten Fällen ist durch LASIK eine gute Korrektur der Fehlsichtigkeit möglich, sofern vorher nicht die vorausgesetzten Dioptrien-Werte überschritten wurden. Es ist dennoch nicht auszuschließen, dass das Sehen nicht besser oder sogar schlechter wird. In ungefähr 5% bis 10% der Fälle (abhängig vom vorherigen Dioptrienwert) muss weiterhin eine Brille oder Kontaktlinsen getragen werden. Eine Altersweitsichtigkeit (Presbyopie), bei der die Linse sich zunehmend versteift, kann nicht korrigiert werden.
Es bestehen einige Vorteile der Femtosekunden-LASIK gegenüber der LASIK mit Verwendung eines Mikrokeratoms (eines mechanischen Hobels). Der Flap (Deckel) ist genauer abtrennbar und weniger dick, so dass aus Patienten operiert werden können, bei denen die Hornhaut zu dünn für eine herkömmliche LASIK ist. Durch den glatteren Schnitt wird auch die Fehlsichtigkeitskorrektur genauer. Komplikationen (z. B. Infektionen) treten seltener auf. Zudem ergibt sich ein psychologischer Vorteil für Patienten, die Angst vor dem mechanischen Mikrokeratom-Schneidegerät haben.
Die Kosten der Operation werden von den Krankenkassen in der Regel nicht getragen.
Kontaktlinsen dürfen zwei Wochen vor der Voruntersuchung nicht eingesetzt werden, da sie die Hornhautoberfläche verändern können, die genau vermessen wird.
Manchmal wird durch den Arzt verlangt, dass bestimmte Arzneimittel abgesetzt werden. Dies kann unter anderem Aspirin® und Marcumar® betreffen.
Am Tag des Eingriffs sollte keine Schminke und auch kein Parfum verwendet werden.
In den allermeisten Fällen erfolgt die Operation ambulant. Ist dies der Fall, so muss sich der Patient abholen lassen, da er für 24 Stunden kein Auto mehr fahren darf, außerdem dürfen keine Maschinen bedient werden und keine bedeutsamen Entscheidungen getroffen werden.
Meist kann auf dem Auge nach einigen Stunden wieder relativ gut gesehen werden. Die endgültige Sehstärke wird nach wenigen Monaten erreicht.
Ein frisch operiertes Auge erfordert einen vorsichtigen Umgang. Für 6 Stunden nach dem Eingriff sollten die Augen nicht geöffnet werden. In den Tagen nach der Operation sollte nicht an den Augen gerieben werden. Es sollte keine zu starke körperliche Tätigkeit ausgeübt werden, ebenfalls sollte kein Schwimmbad besucht und kein Make-up aufgetragen werden. Augentropfen, Augensalbe und weitere Medikamente sollten nach Anordnung regelmäßig angewendet beziehungsweise eingenommen werden. Eine besondere Schonung des jeweiligen Auges ist für etwa zwei Wochen notwendig. Nachuntersuchungen sollten unbedingt wahrgenommen werden.
Die Laseroperation hat Auswirkungen auf spätere Messungen des Auges. Daher sollte der Patient den Augenarzt vor einer Augendruckmessung oder einer Voruntersuchung zu einer Operation des Grauen Stars (Katarakt-OP) auf den abgelaufenen Lasereingriff hinweisen.
Sollten sich Auffälligkeiten ergeben, die auf Komplikationen hindeuten könnten, so sollte rasch der Arzt verständigt werden.