Krankenhaus/Klinik: Krankenhaus Neu-Mariahilf gGmbH

Kontakt

Krankenhaus Neu-Mariahilf gGmbH
Humboldtallee 10-12
37073 Göttingen

Telefon:
0551 49630
Fax:
0551 4963 - 257
E-Mail:
Webseite:



Eckdaten

Anzahl der Betten:
128
Träger (freigemeinnützig) :
Krankenhaus Neu-Mariahilf gGmbH, Göttingen alleinige Gesellschafterin: Kongregation der barmherzigen Schwestern v. heiligen Vinzenz von Paul, Hildesheim
Vollstationäre Behandlungen:
5.083
Ambulante Behandlungen:
1.136


Serviceangebot

  • Seelsorge

    Im Krankenhaus Neu Mariahilf hat die Seelsorge ihren festen Platz. Wir verstehen Seelsorge am Kranken als Begleitung von Menschen, deren Situation sich aufgrund einer Krankheit geändert hat. Dabei ist unser Anliegen, den Kranken zu begleiten, dass ein Vertrauensverhältnis entstehen kann. Es sind keine Beratenden, sondern vielmehr Menschen, die dem Kranken die Möglichkeit bieten, das mitzuteilen, was seine Seele bewegt.

  • Telefon

    Jedem Patienten steht eine moderne Telefonanlage zur Verfügung. Durch die direkte Durchwahlmöglichkeit ist der Patient auf keine Vermittlungsstelle angewiesen. Den entsprechenden Wahlleistungsantrag kann jeder Patient sofort bei der Aufnahme oder auf der Station stellen.

  • Fernsehgerät am Bett/ im Zimmer

    Eine TV Anschlussmöglichkeit ist in jedem Patientenzimmer vorhanden.

  • Balkon/ Terrasse

    Im Südflügel des Krankenhauses vorhanden

  • Wertfach/ Tresor am Bett/ im Zimmer

    Auf Wunsch können Patienten im beschränktem Maße Wertgegenstände in der Verwaltung, oder in der Patietenaufnahme gegen eine Empfangsbescheinigung zur Verwahrung hinterlegen.

  • Elektrisch verstellbare Betten

    Alle Betten sind elektronisch verstellbar

  • Kirchlich-religiöse Einrichtungen (Kapelle, Meditationsraum)

    Die Krankenhauskapelle steht für die Patienten und deren Angehörigen jederzeit offen. Die Gottesdienstzeiten stehen im Aushang an der Kapellentür. Gottesdienste können auch über den Hausrundfunk im Krankenzimmer mitgehört werden.

  • Cafeteria

    Kiosk und Patietencafe sind im Bereich der Eingangshalle des Krankenhauses angesiedelt. Der Pächter hat ein reichhaltiges Angebot an Zeitschriften, Erfrischungen, Getränken, Gebäck und kleineren Speisen. Die Öffnungszeiten stehen im Aushang

  • Klinikeigene Parkplätze für Besucher und Patienten

    Ist gegeben

  • Parkanlage

    Ist gegeben

  • Kostenlose Getränkebereitstellung (Mineralwasser)

    Ist gegeben

  • Rooming-In

    Ist im Konzept der geburtshilflichen Abteilung integriert

  • Ein-Bett-Zimmer

  • Unterbringung Begleitperson

    Im Einzelfall und nach Absprache mit der Krankenhausverwaltung ist die Unterbringung einer Begleitperson gegeben

  • Fernsehraum

    Auf jeder Station im Bettenhaus ist ein Fernsehraum vorhanden

  • Aufenthaltsräume

    Jede Station/Abteilung im Krankenhaus Neu Mariahilf gGmbH bietet eine Aufenthaltsmöglichkeit für Patieten und deren Angehörige

  • Rollstuhlgerechte Nasszellen

    Ist gegeben

  • Ein-Bett-Zimmer mit eigener Nasszelle

    Jedes Patientenzimmer im Krankenhaus Neu Mariahilf gGmbH hat eine eigene Nasszelle, die Unterbringung in einem 1-Bett Zimmer ist ein Wahlleistungsangebot des Krankenhauses. Die außerhalb der allgmeinen Wahlleistungen in Anspruch genommenen Wahlleistungen werden gesondert nach §17KHEntgG, berechnet.

  • Rauchfreies Krankenhaus

    Ist durch das Nichtraucherschutzgesetz geregelt

  • Rundfunkempfang am Bett

    Jeder Patient kann über eine seperate Anlage einen Rundfunksender wählen.

  • Frei wählbare Essenszusammenstellung (Komponentenwahl)

    Ist gegeben

  • "Besuchsdienst/ ""Grüne Damen"" "

    Ist gegeben

  • Dolmetscherdienste

    Fremdsprachenkenntnisse der Mitarbeiter sind im Organisationshandbuch des Qualitätsmanagents eingepflegt und allen Mitarbeiteren bekannt

  • Zwei-Bett-Zimmer mit eigener Nasszelle

    Jedes Patientenzimmer im Krankenhaus Neu Mariahilf gGmbH hat eine eigene Nasszelle. Die Unterbringung in einem 2-Bett Zimmer ist ein Wahlleistungsangebot des Krankenhauses, die außerhalb der allgmeinen Wahlleistungen in Anspruch genommenen Wahlleistungen werden gesondert nach §17KHEntgG, berechnet.

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