Die künstliche Beatmung dient der Unterstützung oder dem Ersatz unzureichender bzw. nicht vorhandener Spontanatmung. Sie wird für eine endliche Zeit bei einem Beatmungspatienten eingesetzt. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der kontrollierten und der assistierten Beatmung. Bei der kontrollierten (mandatorischen) Beatmung, wird die Atemarbeit des Patienten vollständig übernommen. Dagegen werden bei der assistierten Beatmung, die Atemfrequenz und Atemtiefe, also das Atemhubvolumen, durch den Patienten kontrolliert.
Möglichkeiten der künstlichen Beatmung
Nichtinvasive Beatmung
Es handelt sich hierbei um eine unterstützende Sauerstofftherapie, bei der Betroffene auch eigenständig atmen können und nur teilweise (beispielsweise in der Nacht) zusätzlich Sauerstoff benötigen.
Invasive Beatmung
Hierbei handelt es sich um eine vollständige Beatmung, die über ein Tracheostoma erfolgt. Bei dieser Form ist eine 24 Stunden Überwachung des Patienten erforderlich.
Wann ist eine künstliche Beatmung notwendig?
Eine künstliche Beatmung ist immer dann indiziert, wenn die Spontanatmung ausfällt oder insuffizient wird. Ursachen hierfür können Narkose, Vergiftungen, Kreislaufstillstand, neurologische Erkrankungen, Lungenerkrankungen, Thoraxverletzungen, Herzkrankheiten, Schock, Sepsis oder Kopfverletzungen sein. Zudem kann es aufgrund von Rückenmarksläsionen oder der Wirkung von Medikamenten zu einer Lähmung der Atemmuskulatur kommen.
Die Dauer der Beatmung ist abhängig von der klinischen Situation des Patienten, sie kann über wenige Minuten, aber auch über Monate hinweg fortgeführt werden. Die Entwöhnung eines Intensivpatienten nach längerer Beatmungsdauer ist ein schwieriger Prozess, welches sich im Extremfall über Wochen erstrecken kann. Leider gibt es auch Patienten, z.B. mit schweren Hirnschäden oder Rückenmarksverletzungen, welche die Fähigkeit zur Spontanatmung nicht zurückerlangen und daher der andauernden Beatmung (Heimbeatmung) bedürfen.
Letzte Aktualisierung am 23.07.2010.