Die Rechtsschutzversicherung stellt eine Absicherung gegenüber den anlaufenden Kosten eines Rechtsstreites dar. Im Regelfall endet die Deckelung der Kosten erst bei einem Betrag von 250.000 Euro. Hier eine kurze Übersicht der Kosten die von einer standardmäßigen Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers liegt im Normalfall bei 150 bis 250 Euro je ausgefochtenem Rechtsstreit. Der Versicherunggschutz gilt im übrigen europaweit, einige Versicherungsdienstleister bieten zudem einen weltweiten Versicherungsschutz bei einem mehrwöchigen Auslandsaufenthalt an.
Eine wichtige Anmerkung zum Beginn des Versicherungsschutzes, er beginnt erst nach einer sogenannten "Wartezeit" von drei Monaten nach Versicherungsbeginn.Der Beginn des praktischen Rechtsschutzes beginnt immer mit der Vorlage eines eingetretenen Rechtsschutzfalles. Eine präventive Rechtsberatung ist also noch nicht dem Rechtsschutzanspruch unterworfen.
Ein besonderer Aspekt der heutigen Rechtsschutzversicherung ist ihr "modularer" Aufbau, das heißt man kann zwischen einzelnen Schutzarten und einem Komplettpaket wählen.
Nun zwei der wichtigsten Beispiele von wählbaren Typen derRechtsschutzversicherung:
Es gibt noch eine Fülle von weiteren Arten der Rechtsschutzversicherung, doch dies waren wie gesagt zwei der bekanntesten Beispiele. Insbesondere der Arbeits-Rechtsschutz, ist für viele Arbeitnehmen in der gegenwärtigen Lage ein wichtiges Instrument zur Wahrnehmung eigener Interessen.Generell sind nicht alle Fälle eines möglichen Rechtsstreites durch den Abschluß der Versicherung gedeckt, daher ist eine detaillierte Kenntniss des ausgearbeiteten Vertrages von großer Bedeutung. Die verschiedenen Module bieten hier aber auch ein hohes Maß an individuellen Auswahlmöglichkeiten.