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Röteln - Rötelnembryopathie

Röteln gefährdet das ungeborene Kind, deshalb wir die Impfung junger Mädchen empfohlen...

Eine Röteln-Welle überzog 2004 derzeit Ho Chi Minh City. Nach jüngsten Berichten sollen seit November 2004 etwa 800 junge Frauen erkrankt sein.

Frauen im gebärfähigen Alter sollten daher bei Reisen nach Vietnam auf Immunschutz achten. Die Infektion mit dem Rötelnvirus in der Frühschwangerschaft kann zu sehr schweren Schädigungen beim Fetus führen.

 

Rötelnembryopathie 

Zum klassischen Schädigungsbild des Fetus gehören Defekte am Herz (offener Ductus arteriosus), an den Augen (Katarakt) und Ohren (Innenohrtaubheit). Weitere Folgen können eine Thrombozytopenie, geringes Geburtsgewicht, Hepatosplenomegalie (Vergrößerung von Leber und Milz), Enzephalitis (Gehirnentzündung), Hepatitis (Leberentzündung), Myokarditis (Herzmuskelentzündung) oder Mikroenzephalie sein.

Zudem kann es zu einer Fehlgeburt oder Frühgeburtlichkeit kommen. Das Rötelnvirus ist weltweit verbreitet.

 

Epidemiologie von Röteln 

Der Erreger gehört zu den Togaviridae. Nur ein Serotyp kommt beim Menschen, der zugleich das alleinige Reservoir für die Infektion darstellt, vor.

Die weltweite Inzidenz (Zahl der Neuerkrankungen) bzw. Bedeutung der Rötelninfektion ist von der Implementierung sowie Durchsetzung von Impfprogrammen bei Kleinkindern abhängig. Im Vergleich zu den USA, Schweden und Finnland, in denen die Infektion bereits nahezu ausgerottet ist, sind die Röteln in Deutschland weiterhin von medizinischer Bedeutung. Mit der Einführung der aktiven Impfung gegen Röteln im Jahr 1974 kam es zu einem deutlichen Rückgang des auch als "Gregg-Syndrom" bezeichneten Krankheitsbild bei Neugeborenen.

Insgesamt bewirkte die Verfügbarkeit einer aktiven Impfung einen deutlichen Rückgang der Rötelnmorbidität. Während in der alten BRD die Rötelnimpfung bereits 1980 öffentlich empfohlen war, stand dieser Impfstoff in der früheren DDR nicht generell zur Verfügung.

Studien zeigten, dass durch die selektive Impfung von Mädchen ab dem 13. Lebensjahr Impf- bzw. Seroprotektionslücken geschlossen werden konnten. So sind heute nur etwa 0,8 bis 3% der Frauen zwischen 18 bis 30 Jahren seronegativ. Dies bedeutet jedoch, dass zwischen 52.000 bis 194.000 Frauen im gebährfähigen Alter keinen Schutz vor einer Röteln-Infektion aufweisen.

Es ist daher nicht verwunderlich, dass es auch heute noch zu Fällen von Röteln-Embryopathie kommt. Pro Jahr wird derzeit mindestens 1 Fall einer konnatalen Rötelninfektion gemeldet.

Wichtiges Reservoir für die Zirkulation des Rötelnvirus sind Männer, von denen im Alter zwischen 18 bis 30 Jahren immerhin noch 5 bis 13% seronegativ und damit empfänglich sind.

 

Meldepflicht 

Die Rötelnembryopathie ist nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig.

 

Prophylaxe 

Die von der WHO geplante Ausrottung der Röteln bzw. der Rötelnembryopathie ist daher nur durch eine Impfrate von >90% bei Kleinkindern zu erreichen. Derzeit werden von der Ständigen Impfkommission (STIKO) zwei Impfungen mit Kombinationsimpfstoffen empfohlen. Die 1. Dosis umfasst die Verabreichung von Masern-Mumps-Röteln (MMR-Impfung) Varizellen, gefolgt von einer 2. Dosis bestehend aus Masern-Mumps-Röteln, die frühestens 4 Wochen nach der ersten erfolgen sollte.

Nach Beobachtungen ist die Compliance für die 2. MMR-Impfung sowohl bei den Eltern der Impflinge wie auch zum Teil ärztlicherseits noch unbefriedigend. Daneben sollten nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission auch ungeimpfte bzw. empfängliche Personen beider Geschlechter in Einrichtungen der Pädiatrie, Geburtshilfe und der Schwangerenbetreuung sowie in Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Kindergärten) für das Vorschulalter und in Kinderheimen geimpft werden.

Auch hierzu soll der Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff (MMR) verwendet werden, unabhängig vom Immunstatus der Impflings gegen Masern und Mumps. Es liegen keine Hinweise vor, dass mehrmalige MMR-Impfungen, auch bei bereits seropositiven Personen, zu besonderen Nebenwirkungen führen. Eine Altersbegrenzung für die Rötelnimpfung gibt es nicht. Der Kinder- und Jugendarzt sollte bei der Impfung des Kindes, sofern notwendig, die Eltern oder Sorgeberechtigten gleich mitimpfen.


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Letzte Aktualisierung am 12.11.2010.

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