Mittels einer Riechprüfung (Olfaktometrie) in der Medizin können Einschränkungen des Geruchsvermögens (Hyposmie, Anosmie) untersucht werden. Die Testung erfolgt an Geruchsproben unterschiedlicher Substanzen.
Die Riechprüfung kann als subjektive Olfaktometrie, in der der Patient die wahrgenommenen Gerüche selbst beschreiben muss, und als objektive Olfaktometrie, bei der die Gehirnströme nach Anbringen eines Geruches gemessen werden, erfolgen. Der Geruchssinn kann durch Störungen in der Nase, im Riechnerv oder im Hirn beeinträchtigt werden.
Letzte Aktualisierung am 22.07.2010.