Implantierbare Hörgeräte stellen eine spezielle Form von Hörgeräten dar, die vor allem für Innenohr-Schwerhörige vorgesehen ist. Bei den implantierbaren Hörgeräten unterscheidet man zunächst zwischen Mittelohr-Implantaten und Cochlea-Implantaten.
- Ein Mittelohr-Implantat ist ein teilweise oder vollständig implantierbarer Hörverstärker, der keinen Schall, sondern Vibrationen im Ohr erzeugt und im Mittelohr an ein Gehörknöchelchen angeschlossen wird. So können bestimmte Formen der Schwerhörigkeit behandelt werden, bei denen übliche Hörgeräte bislang nicht helfen konnten.
- Das Cochleaimplantat wurde hingegen speziell für Gehörlose oder hochgradig Schwerhörige entwickelt. Es wird bei abgestorbenen oder nicht vorhandenen Sinneszellen, aber noch funktionierendem Hörnerv, in der Gehörschnecke eingesetzt und erzeugt ein elektrisches Signal, mit dem der Hörnerv gereizt wird.
- Ein Hirnstammimplantat ist ein Gerät, das direkt zur Stimulationen der Hörbahnen im Gehirn verwendet wird. Es ist eine speziell modulierte Form des Cochleaimplantates, das nicht im Innenohr, sondern direkt im Hirnstamm wirkt.
Wann ist die Einbringung eines implantierbaren Hörgerätes sinnvoll?
Ein implantierbares Hörgerät wird vor allem im Falle von Ohrfehlbildungen mit atretischem äußeren Gehörgang oder Residuen nach chronischen Mittelohrentzündungen eingebracht, Allergien gegen Hörgerätematerialien oder auch wenn konventionelle Hörgeräte aus anderen verschiedenen Gründen nicht getragen werden können.
Bei Mittelohrimplantaten liegt der Indikationsbereich von der reinen Schallempfindungsschwerhörigkeit bis zur kombinierten Schwerhörigkeit. Für Kinder sind Mittelohrimplantate jedoch nicht zugelassen. Ob sie überhaupt geeignet für den noch wachsenden Kinderkopf sind, ist derzeit nicht bekannt. Die inneren Hörzellen (Haarzellen) müssen, wie für eine Versorgung mit einem gewöhnlichen Hörgerät, weitgehend intakt sein. Zudem muss in den meisten Fällen das Mittelohr eine normale Funktion haben. Ein Cochlearimplantat kann hingegen zur Anwendung kommen, wenn der Grund für die Schwerhörigkeit in einer erheblichen Beeinträchtigung der Funktion des Innenohres, insbesondere der Haarzellen, liegt.
Für die Entscheidung zur Implantation wird in Deutschland jedoch auch die Entstehung einer Ertaubung mit herangezogen. So wird bei tauben Erwachsenen, die schon vor oder während des Spracherwerbs ertaubt sind, eine Cochleaimplantation nicht angeraten, da ein lautsprachliches Verstehen in der Regel nicht zu erwarten ist. CI-Systeme eigenen sich vor allem für gehörlose Kindere sowie für hochgradig Schwerhörige.
Kinder, die taub zur Welt kommen, sollten so schnell wie möglich ein Cochleaimplantat erhalten, damit die Sprachentwicklung nicht zu stark beeinträchtigt wird. Voraussetzung ist immer, dass der Hörnerv noch intakt ist. Bei einer zu starken Schädigung kommt ein Hirnstamm-Implantat in Frage. Im Aufbau ähnelt es dem Cochleaimplantates, jedoch reicht die Elektrode bis ins Gehirn. Ein Hirnstammimplantat wurde speziell für Patienten mit Neurofibromatose von Typ 2 entwickelt. Bei dieser Erkrankung entstehen häufig Tumore am Hörnerv, die die Weiterleitung von akustischen Signalen vom Ohr zum Gehirn beeinträchtigen.
Voraussetzungen für die Implantation eines Hörgerätes sind zudem:
- ein funktionierender Hörnerv
- der Ausschluss einer Knochenstoffwechselerkrankung ( wie Osteoporose oder verminderte Knochendichte)
- Kooperation im Bezug auf spezielle Hygienemaßnahmen
- ein Mindestalter des Patienten von 5 Jahren
Wie wird ein implantierbares Hörgerät ins Ohr eingebracht?
Wie der Name schon sagt, wird das Mittelohr-Implantat im Mittelohr eingepflanzt (implantare lat. = einpflanzen). Dazu bohrt der HNO-Chirurg einen Kanal vom Knochen hinter dem Ohr bis zum Mittelohr. So entsteht der Raum für den inneren Teile des Hörsystems. Im Anschluss wird ein kleines Kabel durch den Kanal gelegt und mithilfe eines Magneten an den Gehörknöchelchen Hammer, Ambos und Steigbügel befestigt.
Ein Cochleaimplantat besteht ebenfalls aus zwei Teilen. Der äußere Teil des Gerätes setzt sich aus dem Mikrofon, Sprachprozessor und der Spule zusammen. Es wird wie ein gewöhnliches Hörgerät hinter dem Ohr getragen. Das eigentliche Implantat wird unter die Haut gepflanzt und reicht bis in die Gehörschnecke ( Cochlea). Beides zusammen bezeichnet man als CI-System. Es wird wie das Mittelohrimplantat von einem Hals-Nasen-Ohr-Chirurgen eingesetzt.
Ist das Implantieren eines Hörgerätes mit Risiken verbunden?
Vor allem durch mangelnde Hygiene kann sich nach der Implantation des Hörgerätes die Wunde entzünden. Dies kann wiederum zu einer Abstoßung des Gerätes bis hin zur Hirnhautentzündung führen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit hierfür wird jedoch von HNO-Ärzten als „äußerst gering" bezeichnet.
Der operative Eingriff der Implantation wird als risikoarm bezeichnet und kann mit einer einfachen Mittelohroperation (Tympanoplastik) verglichen werden. Jedoch besteht wie auch bei jeder anderen Operation das Risiko einer Anästhesie-Komplikation, wie zum Beispiel Kreislaufprobleme. Speziellere Risiken sind zudem die Schädigungen des Geschmacksnerven, der Chorda tympani, sowie des Gesichtsnerven (Nervus facialis), die sich in Gesichtslähmungen äußern.
Das größte Risiko der Operation ist, wie auch bei anderen Eingriffen an den Gehörknöchelchen, die mögliche Ertaubung des operierten Ohres. Falls das Implantat einen Magneten zum Festhalten von außen an die Haut angelegten Geräteteilen enthält, darf der Patient einer Kernspintomographie (MRT) nur dann unterzogen werden, wenn zuvor der implantierte Magnet entfernt wurde.
Die Leistung der wiederaufladbaren Batterien in den Geräten nimmt nach mehreren Jahren ab und muss mit einem erneuten chirurgischen Eingriff ausgewechselt werden. Da im Allgemeinen nur die Batterie ausgewechselt werden muss, kann der chirurgische Zweiteingriff wesentlich harmloser sein als die Erstimplantation. Als maximale Betriebsdauer werden 9 bis 13 Jahre angegeben.
Letzte Aktualisierung am 22.07.2010.