TRadebold:“Verweisen Sie auf das Patientenrechtegesetz und schalten im Zweifelsfall einen Anwalt ein. Wenn die ”Mehr“Verweisen Sie auf das Patientenrechtegesetz und schalten im Zweifelsfall einen Anwalt ein. Wenn die Klinik groß genug ist, nehmen Sie Kontakt mit deren Rechtsabteilung auf, bevor Sie einen Anwalt einschalten, ggf. den Patientenfürsprecher. Die Bilder wären interessant. Ich sehe hier die Gefahr, dass es zu einer Hüftkopfnekrose gekommen ist, der Bruch deswegen nicht heilt und auch die Schrauben brechen. Wir würden vor weiterer Op-Planung eine Hüftkopfnekrose zwingend ausschließen oder bestätigen wollen. Grüße aus der Orthopädischen Klinik Hessisch Lichtenau, Tobias Radebold”Weniger