mit Auftragsgutachten ist es so eine Sache. Erstens müssen Sie das in der Regel selbs”Mehr“Guten Morgen,
mit Auftragsgutachten ist es so eine Sache. Erstens müssen Sie das in der Regel selbst bezahlen und es ist unsicher, ob andere Institutionen z. B. Gerichte, Versicherungen etc. dies anerkennen. Nach Ihrer Schilderung empfehle ich Ihnen, einen Anwalt einzuschalten, der das Ganze juristisch kompetent begleitet und das Nötige veranlasst. Beste Grüße