seit 2005 ist das in Deutschland im so genannten DRG-System geregelt. Wenn die medizinischen”Mehr“Hallo,
seit 2005 ist das in Deutschland im so genannten DRG-System geregelt. Wenn die medizinischen Voraussetzungen zutreffen, also eine organisch bedingte erektile Dysfunktion vorliegt und alle konservativen Massnahmen ausgeschoepft sind, hat die Krankenkasse zu zahlen.