TRadebold:“Eigentlich gibt der Operateur vor, was erlaubt ist. Aber wenn das obere Sprunggelenk nicht mit verst”Mehr“Eigentlich gibt der Operateur vor, was erlaubt ist. Aber wenn das obere Sprunggelenk nicht mit versteift worden ist, hat Ihr Physiotherapeut recht-die unbelastete Bewegung im oberen Sprunggelenk ist wichtig, damit man hier nicht einsteift- ebenso wie die Bewegung der Zehen, da sich die kurzen Beuger der Zehe gerne verkürzen und dann nach unten zeigen und mehr stören als Helfen.
Nur zu früh belasten oder versuchen, das versteifte untere Sprunggelenk zu bewegen wäre definitiv schädlich.
Gute Besserung aus der Orthopädischen Klinik Hessich Lichtenau, TR”Weniger