LGorodezky:“Ihr Augenarzt hat Sie völlig richtig beraten. Der Sehfehler Ihrer Tochter liegt tatsächlich im Grenz”Mehr“Ihr Augenarzt hat Sie völlig richtig beraten. Der Sehfehler Ihrer Tochter liegt tatsächlich im Grenzbereich, der Berufsverband der Augenärzte in Deutschland empfiehlt die Verordnung einer Brille bei Kindern in dem Alter unter anderem bei einer Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) von 1dpt. Diese liegt bei Ihrer Tochter am linken Auge bei 1.25 dpt. Obwohl das Tragen der Brille keine Auswirkungen auf die spätere Entwicklung des Astigmatismus hat, kann das Kind mit der Brille schärfer und entspannter sehen, was eine Prophylaxe zur Schwachsichtigkeit (Amblyopie) darstellt.”Weniger