hier kann man die Antwort nicht eindeutlich geben, ohne den exakten Befund zu kennen, d”Mehr“Hallo Nico,
hier kann man die Antwort nicht eindeutlich geben, ohne den exakten Befund zu kennen, d.h. es kommt darauf an. Wenn eine ausgeprägte Schiefnase vorliegt kann es schwer sein, mit einer alleinigen Korrektur der Nasenscheidewand eine DAUERHAFT gute Nasenatmung zu erzielen. In diesem Fall wäre auch die Mitkorrektur der äußeren Nase eine Leistung der Krankenkasse. Ich persönlich reiche in solchen Fällen eine Befundattest mit Begründung für die funktionell (d.h. aus Gründen der verbesserten Atmung) erforderliche Mitkorrektur der äußeren Nase zusammen mit einer Fotodokumentation und einer Nasenflussmessung ein. Mit einer korrekten Begründung wird somit eine Kostenübernahme häufig zugesagt. Wenn die Nase jedoch nur etwas schief ist, kleine Kanten oder eine nicht gewünschte Nasenspitze vorliegt, ist die Korrektur ein Schönheitseingriff, den Sie selbst bezahlen müssten. Die endgültige Entscheidung, welche Situation bei Ihnen vorliegt, muss Ihre behandelnde Ärztin entscheiden.