Kora:“hallo... also meiner meinung nach find ich auch, dass das richtung abzocke ging. Der Zahnarzt hätte ”Mehr“hallo... also meiner meinung nach find ich auch, dass das richtung abzocke ging. Der Zahnarzt hätte weder eine 001, 100, 007 noch die 201 abrechnen müssen. Deine Tochter war neupatieten und kam mit dem anliegen, sich einen Schmuckstein auf den Zahn kleben zu lassen und nicht für eine jährliche Vorsorgeuntersuchung (001). Genauso wenig hätte ein Mundhygienestatus dazu gehört, der in den Bereich Prophylaxe geht....
Und eine Vitalitätsprobe zu machen ist auch völlig unsinn! Das hätte er machen können wenn Beschwerden an dem Zahn vorliegen, aber bei einem gesunden Zahn ist es nicht nötig...
Eine 405 da sich es ja um Privat handelt kann ich nachvollziehen. Bevor ein Stein befestigt wird, wird über den Zahn poliert um evtl. beläge zu entfernen. Jedoch sollte es sich wirklich nur um den Zahn handeln.
Die Flouridierung müsste aber so oder so dabei sein, da der Zahn ja angeraut wurde... Und ich bin mir auch nicht sicher ob er ohne richtig schriftliche Einverständiserklärung überhaupt den Stein befestigen durfte